Pflegehilfe und -assistenz: Stellenangebote

Pflegehelfer und Pflegeassistenten übernehmen die Grundpflege, unterstützen bei Mahlzeiten und Mobilisation und entlasten die Pflegefachkräfte im Alltag. Die Ausbildung ist bislang Landesrecht und dauert je nach Bundesland unterschiedlich lang, ab 2027 gilt bundesweit die 18-monatige Pflegefachassistenz. Hier finden Sie Stellen für Helfer mit und ohne Ausbildung, in Heimen, ambulanten Diensten und Kliniken.

1505 aktuelle Stellen
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22.10.2026
Pflegehilfe und -assistenzBerufserfahren

Pflegefachassistent*in (m/w/d)

Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes GmbH
MurnauVollzeitAmbulanter PflegedienstBetreutes WohnenKrankenhaus und KlinikTarifvertrag
21.10.2026
Pflegehilfe und -assistenzBerufserfahren

Pflegehilfskraft (m/w/d)

Charleston Holding GmbH
WaltenhofenTeilzeit, VollzeitKrankenhaus und KlinikStationäre AltenpflegeDienstplansicherheitFort- und WeiterbildungSchicht- und Wechselschichtzulagen
14.10.2026
Pflegehilfe und -assistenzBerufserfahren

Pflegeassistent * in (m/w/d)

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt
ZerbstTeilzeitKrankenhaus und KlinikStationäre Altenpflege30 Tage UrlaubBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungMitarbeiterrabatte+1 mehr

Pflegehilfe und -assistenz: Stellenangebote in Zahlen

Auswertung der aktuell 1.505 offenen Stellen in dieser Kategorie auf pflegejobs-direkt.de, täglich aktualisiert.

Häufigste BenefitsFort- und Weiterbildung (85 %)Mitarbeiterrabatte (79 %)Betriebliche Altersvorsorge (71 %)30 Tage Urlaub (69 %)Gesundheitsangebote (58 %)

Welche Aufgaben haben Pflegehelfer, und was ändert sich 2027?

Pflegehelfer und Pflegeassistenten arbeiten unter Anleitung einer Pflegefachkraft. Zu ihren Aufgaben zählen Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken, Lagerung und Mobilisation, Begleitung zu Untersuchungen sowie die Dokumentation der erbrachten Leistungen. Die Planung der Pflege und die Steuerung des Pflegeprozesses bleiben den Pflegefachkräften vorbehalten (§ 4 Pflegeberufegesetz), Behandlungspflege übernehmen Helfer nur, soweit Arbeitgeber und Landesrecht das zulassen.

Bis heute regeln die Bundesländer die Helfer- und Assistenzausbildungen selbst, mit unterschiedlichen Bezeichnungen und Dauern. Das ändert sich: Das Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Ausbildung zur Pflegefachassistentin oder zum Pflegefachassistenten dauert dann bundesweit in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit höchstens 36 Monate, und der Träger der praktischen Ausbildung zahlt für die gesamte Dauer eine Ausbildungsvergütung (Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 259, § 5 und § 17). Eine mindestens einjährige Helfer- oder Assistenzausbildung öffnet zusammen mit dem Hauptschulabschluss außerdem den Weg in die dreijährige Pflegefachausbildung (§ 11 Pflegeberufegesetz).

Viele Arbeitgeber stellen auch ungelernte Kräfte ein und qualifizieren sie intern, häufig mit dem Hinweis auf einen späteren Ausbildungsplatz. Zum Stichtag 9. September 2026 lag mehr als die Hälfte der Helferstellen in der stationären Altenpflege, gut ein Viertel bei ambulanten Diensten, ein Zehntel in Kliniken. Teilzeit wurde etwas häufiger angeboten als Vollzeit, die Stellen mit den meisten Standorten kamen von Alloheim und compassio. Gehalt nach Mindestlohn und Tarif, die Ausbildung in allen 16 Bundesländern und den Einstieg ohne Abschluss erklärt unser Ratgeber zum Beruf Pflegehelfer.

Häufige Fragen zu Pflegehilfe und -assistenz: Stellenangebote

Brauche ich für einen Job als Pflegehelfer eine Ausbildung?

Nicht zwingend. Viele Einrichtungen beschäftigen Pflegehilfskräfte ohne formale Ausbildung in der Grundpflege und Betreuung. Wer eine landesrechtlich anerkannte Helfer- oder Assistenzausbildung hat, darf mehr Aufgaben übernehmen und wird in aller Regel höher eingruppiert. Ab 2027 kommt die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz hinzu.

Was ist die Pflegefachassistenz?

Ein neuer bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf, der ab dem 1. Januar 2027 die bisherigen Landesausbildungen ablöst. Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate, und ist vergütet. Die geschützte Berufsbezeichnung lautet Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent.

Kann ich später Pflegefachkraft werden?

Ja. Mit Hauptschulabschluss und einer mindestens einjährigen Helfer- oder Assistenzausbildung erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für die dreijährige Pflegefachausbildung. Ob Teile der Helferausbildung angerechnet werden, entscheidet die zuständige Landesbehörde.

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