Pflegehelfer: Gehalt, Ausbildung und Einstieg ohne Ausbildung

Pflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Grundpflege, Betreuung und Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen. Rund 564.000 Beschäftigte arbeiten in Deutschland auf Helferniveau in der Pflege, ein Teil davon ohne pflegerische Ausbildung. Dieser Artikel zeigt, was Pflegehelfer nach Mindestlohn, Tarif und amtlicher Statistik verdienen, wie die ein- bis zweijährige Ausbildung der Länder und die neue Pflegefachassistenz ab 2027 aussehen und wie der Einstieg ohne Ausbildung gelingt.

Veröffentlicht: 21.10.202619 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegehelfer arbeiten unter Anleitung von Pflegefachkräften in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken. Der Beruf hat viele Namen: Pflegehilfskraft, Pflegeassistent, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer und ab 2027 Pflegefachassistent.
  • Typische Aufgaben: Grundpflege wie Waschen, Ankleiden und Hilfe beim Essen, Mobilisation und Betreuung, Dokumentation. Mit einjähriger Ausbildung kommen einfache Aufgaben der Behandlungspflege wie Blutdruckmessen oder Medikamentengabe hinzu.
  • Voraussetzungen: Für den Einstieg ohne Ausbildung genügen gesundheitliche Eignung und Einarbeitung. Für die Ausbildung ist in aller Regel ein Hauptschulabschluss nötig. Bis Ende 2026 dauert sie je nach Bundesland ein bis zwei Jahre, ab 2027 bundesweit 18 Monate.
  • Mindestlohn: Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Altenpflege 16,52 € je Stunde ohne und 17,80 € mit mindestens einjähriger Ausbildung. Dazu kommen neun Tage Mehrurlaub.
  • Tarif: Im TVöD stehen Pflegehelfer in P 5 (2.907,18 € bis 3.629,25 €) oder mit Ausbildung in P 6 (3.012,49 € bis 4.013,41 €), bei der Caritas in P 4 oder P 6. Hinzu kommt eine Pflegezulage von 141,82 €.
  • Statistik: Der Median lag 2025 bei 3.335 € für Helfer in der Altenpflege und 3.596 € für Helfer in der Krankenpflege, jeweils Vollzeit brutto im Monat. Krankenhäuser zahlen im Schnitt am meisten, ambulante Dienste am wenigsten.

Was ist ein Pflegehelfer?

Ein Pflegehelfer übernimmt in der Pflege die Aufgaben, die keine dreijährige Fachausbildung voraussetzen, und arbeitet dabei unter der Verantwortung einer Pflegefachkraft. Die Grenze zieht das Pflegeberufegesetz: Nach § 4 PflBG sind die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung und Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität Pflegefachpersonen vorbehalten. Alles andere, von der Körperpflege über die Betreuung bis zur Dokumentation, darf auf Helfer übertragen werden. Pflegehelfer sind damit keine Pflegekräfte zweiter Klasse, sondern die zahlenmäßig größte Berufsgruppe in Pflegeheimen.

Von den rund 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Pflegeberufen arbeiteten 2025 nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 564.000 auf Helferniveau, das sind 32 %. Dazu zählt die Statistik sowohl Beschäftigte ohne Berufsabschluss als auch solche mit einer Ausbildung von weniger als zwei Jahren. In der stationären Pflege bilden die Helfer sogar die größte Gruppe. Genau diese Zweiteilung prägt den Beruf: Pflegehelfer ohne Ausbildung und Pflegehelfer mit ein- oder zweijähriger Ausbildung unterscheiden sich in Aufgaben, Mindestlohn und Tarifgruppe, laufen in Stellenanzeigen aber oft unter demselben Titel.

Die Bezeichnungen sind so vielfältig wie die Landesgesetze, die den Beruf bis heute regeln. In den Stellenanzeigen auf pflegejobs-direkt.de fanden sich zum Stichtag 19. Oktober 2026 unter 1.463 Anzeigen der Pflegehilfe am häufigsten die Titel Pflegefachassistent, Pflegehelfer und Pflegehilfskraft, gefolgt von Pflegeassistent, Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer. Bayern nennt den Abschluss Pflegefachhelfer, Niedersachsen Pflegeassistent, Baden-Württemberg Altenpflegehelfer, Nordrhein-Westfalen schon seit 2021 Pflegefachassistent. Ab dem 1. Januar 2027 löst die bundeseinheitliche Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson diesen Flickenteppich ab, die alten Landesabschlüsse bleiben gültig.

Welche Aufgaben hat ein Pflegehelfer?

Der Arbeitsalltag eines Pflegehelfers spielt sich nah am Menschen ab und folgt dem Tagesrhythmus der Einrichtung: morgens die Grundpflege, tagsüber Mahlzeiten, Mobilisation und Betreuung, dazwischen Dokumentation und Übergaben. In den Stellenanzeigen der Träger kehren vier Aufgabenfelder immer wieder:

Grundpflege und Versorgung

Die Grundpflege ist der Kern der Arbeit: Pflegehelfer unterstützen beim Waschen und Duschen, beim An- und Auskleiden, bei der Mundpflege und beim Toilettengang. Sie reichen Mahlzeiten an, achten darauf, dass Bewohner ausreichend trinken, und helfen Menschen mit Schluckstörungen beim Essen. Dazu gehört auch das Betten machen, der Wechsel von Inkontinenzmaterial und die Beobachtung der Haut auf Druckstellen. Was sie dabei wahrnehmen, melden sie an die zuständige Pflegefachkraft weiter.

Mobilisation und Betreuung

Pflegehelfer helfen beim Aufstehen, beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl und beim Gehen mit Rollator, oft mit Hilfsmitteln wie Lifter oder Rutschbrett. Sie begleiten Bewohner zu Mahlzeiten, Arztterminen und Gruppenangeboten und sind im Alltag häufig die ersten Ansprechpartner. In der stationären Altenpflege übernehmen sie außerdem Teile der sozialen Betreuung, etwa Spaziergänge, Vorlesen oder Gespräche mit Angehörigen. Diese Nähe macht den Beruf aus und verlangt zugleich Fingerspitzengefühl im Umgang mit Demenz und Trauer.

Einfache Behandlungspflege

Mit einer mindestens einjährigen Ausbildung dürfen Pflegehelfer nach ärztlicher Anordnung und unter Verantwortung einer Pflegefachkraft einfache Aufgaben der Behandlungspflege übernehmen. Dazu zählen das Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Blutzucker, das Verabreichen vorbereiteter Medikamente, das Anlegen von Kompressionsstrümpfen und einfache Verbandwechsel. In vielen Stellenanzeigen steht dafür der Begriff Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2, ein Begriff aus der Abrechnung mit den Krankenkassen, der die einfachen Maßnahmen von den fachkraftpflichtigen abgrenzt. Ohne Ausbildung bleiben diese Tätigkeiten in aller Regel den Fachkräften vorbehalten.

Dokumentation, Hauswirtschaft und Teamarbeit

Jede Leistung wird dokumentiert, meist digital am Tablet oder PC: Trinkmengen, Lagerungswechsel, Auffälligkeiten, Stürze. Pflegehelfer führen diese Nachweise und beteiligen sich an den Übergaben zwischen den Schichten. Hinzu kommen hauswirtschaftliche Aufgaben wie das Richten der Zimmer, die Vorbereitung der Mahlzeiten und der Umgang mit Pflegehilfsmitteln. Im ambulanten Dienst kommt die Fahrt von Patient zu Patient hinzu, weshalb dort häufig ein Führerschein verlangt wird.

Wie stark die Behandlungspflege den Beruf inzwischen prägt, zeigen die Anzeigen: Zum Stichtag 19. Oktober 2026 nannten 467 der 1.463 Pflegehilfe-Anzeigen auf pflegejobs-direkt.de ausdrücklich die Behandlungspflege, verteilt über 80 Arbeitgeber. Wer die einjährige Ausbildung mitbringt, ist für Träger deshalb deutlich wertvoller als eine ungelernte Kraft, was sich auch in Tarif und Mindestlohn niederschlägt.

Wie wird man Pflegehelfer?

Drei Wege führen in den Beruf, und sie unterscheiden sich in Dauer, Zugang und späterem Gehalt deutlich. Der Einstieg ohne Ausbildung ist jederzeit möglich, die Landesausbildungen laufen aus, und ab 2027 gilt ein Bundesgesetz:

  • Einstieg ohne Ausbildung: Pflegebetriebe dürfen ungelernte Kräfte für die Grundpflege und Betreuung einstellen. Voraussetzung sind gesundheitliche Eignung und eine Einarbeitung durch die Einrichtung. Manche Träger verlangen oder bieten einen Pflegebasiskurs, einen kurzen Grundlagenkurs zu Pflege, Hygiene und Kommunikation. Ein Hauptschulabschluss ist für diesen Weg nicht vorgeschrieben.
  • Landesrechtliche Ausbildung (Beginn bis Ende 2026): Die ein- bis zweijährigen Ausbildungen zum Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Pflegeassistenten oder Pflegefachassistenten sind Ländersache. Sie enden mit einer staatlichen Prüfung und setzen meist den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus.
  • Pflegefachassistenz (ab 1. Januar 2027): Das Pflegefachassistenzgesetz ersetzt die Landesausbildungen durch eine bundesweit einheitliche Ausbildung von 18 Monaten mit Ausbildungsvergütung und bundesweit anerkanntem Abschluss.

Die Ausbildung in den Bundesländern bis Ende 2026

Noch bis zum 31. Dezember 2026 kann eine Pflegehelfer-Ausbildung nach Landesrecht begonnen werden, sie darf dann bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Wie unterschiedlich die 16 Länder den Beruf geregelt haben, zeigt die folgende Übersicht: Die Dauer reicht von einem Jahr bis zu zwei Jahren, Berlin hat die 18 Monate des Bundesgesetzes schon 2022 eingeführt, Hamburg verlangt keinen Schulabschluss, und mehrere Länder führen zwei getrennte Abschlüsse für Alten- und Krankenpflegehilfe. Angegeben ist jeweils die Vollzeitdauer, Teilzeit ist überall möglich:

BundeslandAbschlussDauer in VollzeitZugang
Baden-WürttembergStaatlich anerkannter Altenpflegehelfer1 Jahr; 720 Stunden Unterricht, 850 Stunden PraxisHauptschulabschluss oder gleichwertig, Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung
BayernStaatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Altenpflege oder Krankenpflege)1 Schuljahr16 Jahre und Mittelschulabschluss oder Berufsausbildung
BerlinPflegefachassistent (Landesgesetz seit 2022)18 Monate; 1.000 Stunden Unterricht, 1.200 Stunden PraxisBerufsbildungsreife, gleichwertig oder Berufsausbildung; sonst positive Prognose der Pflegeschule
BrandenburgAltenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegehelferje 1 Jahr; Altenpflegehilfe 750 und 900 Stunden, Krankenpflegehilfe 700 und 850 StundenBerufsbildungsreife beziehungsweise Hauptschulabschluss, gleichwertig oder Berufsausbildung
BremenPflegefachhelfer (seit 2026); daneben Gesundheits- und Krankenpflegehelfer mit generalistischer Ausrichtung12 Monate (mindestens 850 Stunden Praxis); Krankenpflegehilfe 2 Jahreeinfache Berufsbildungsreife, gleichwertig oder Berufsausbildung
HamburgGesundheits- und Pflegeassistent2 Jahre (duale Ausbildung); 960 Stunden Fachunterricht, 2.240 Stunden Praxisnur gesundheitliche Eignung, kein Schulabschluss nötig
HessenStaatlich anerkannter Altenpflegehelfer oder Staatlich anerkannter Krankenpflegehelferje mindestens 12 Monate; 750 Stunden Unterricht, 950 Stunden PraxisHauptschulabschluss oder gleichwertig; Ausnahme mit Genehmigung des Ministeriums
Mecklenburg-VorpommernKranken- und Altenpflegehelfer1,5 Jahre; 800 Stunden Unterricht, 1.400 Stunden PraxisHauptschulabschluss, gleichwertig oder zwei Jahre Tätigkeit in der Pflegehilfe
NiedersachsenStaatlich geprüfter Pflegeassistent2 Jahre (Berufsfachschule)Hauptschulabschluss oder gleichwertig
Nordrhein-WestfalenPflegefachassistent12 Monate; mindestens 700 Stunden Unterricht, 950 Stunden PraxisHauptschulabschluss, gleichwertige Schulbildung oder Berufsausbildung
Rheinland-PfalzGesundheits- und Krankenpflegehelfer; daneben Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer (Fachschule)je 1 Jahr; Krankenpflegehilfe 700 und 850 Stunden, Altenpflegehilfe 800 und 850 StundenBerufsreife oder Berufsausbildung; Altenpflegehilfe zusätzlich berufliche Vorbildung oder ein Jahr Praxis
SaarlandPflegeassistent23 Monate; 1.300 Stunden Unterricht, 1.600 Stunden PraxisHauptschulabschluss mit beruflicher Vorbildung, mittlerer Abschluss oder zehnjährige Schulbildung
SachsenStaatlich geprüfter Krankenpflegehelfer (Berufsfachschule Pflegehilfe)2 JahreHauptschulabschluss oder gleichwertig, gesundheitliche Eignung
Sachsen-AnhaltStaatlich anerkannter Pflegehelfer (Berufsfachschule Pflegehilfe)1 Jahr16 Jahre und Hauptschulabschluss oder gleichwertig
Schleswig-HolsteinAltenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer; daneben Staatlich geprüfter Pflegeassistent (Berufsfachschule)je 12 Monate; 700 Stunden Unterricht, 900 Stunden Praxis; Pflegeassistenz 2 JahreErster allgemeinbildender Schulabschluss oder gleichwertig
ThüringenAltenpflegehelfer oder Gesundheits- und Krankenpflegehelferje 1 Jahr; 700 Stunden Unterricht, 1.000 Stunden PraxisHauptschulabschluss oder gleichwertig; Ausnahme bei positiver Prognose der Schule

Quellen (Stand Oktober 2026): Baden-Württemberg Regierungspräsidien, Altenpflegehelfer; Bayern BFSO Gesundheit § 3 und § 7; Berlin Pflegefachassistenzgesetz vom 14.09.2021 (GVBl. S. 1020, §§ 1, 7, 19) und Änderungsgesetz vom 08.01.2025 (§ 13); Brandenburg Altenpflegehilfegesetz (§§ 1, 3, 4) und Krankenpflegehilfegesetz (§§ 4, 5, Fassung vom 24.03.2026); Bremen Pflegefachhilfegesetz vom 03.03.2026 (§§ 1, 5, 6, 8) und Gesetz über die generalistisch ausgerichtete Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (§§ 1, 4, 6); Hamburg Sozialbehörde, Gesundheits- und Pflegeassistenz und Gesetz über die Ausbildung in der Gesundheits- und Pflegeassistenz vom 21.11.2006 (§ 1, § 2, § 12); Hessen Altenpflegehilfegesetz (§ 1, § 4, § 12) und Krankenpflegehilfegesetz in der Fassung vom 09.12.2022 (§ 4); Mecklenburg-Vorpommern Kranken- und Altenpflegehelferverordnung vom 16.08.2004 (§ 1, § 3, § 4) und Rahmenplan des Bildungsministeriums; Niedersachsen BbS-VO, Lesefassung 2025 (Anlage 4, §§ 2 und 3); Nordrhein-Westfalen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz vom 09.12.2020 (§§ 5, 9); Rheinland-Pfalz Landesverordnung Gesundheits- und Krankenpflegehilfe vom 02.09.2019 (GVBl. S. 268, §§ 2, 6, 13) und Fachschulverordnung Altenpflegehilfe vom 31.08.2004 (§§ 3, 6, 10); Saarland Pflegeassistenzgesetz vom 24.06.2020 (§ 1, § 7, § 12, § 20) und Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 30.09.2020; Sachsen Schulordnung Berufsfachschule (§§ 53, 56, 61); Sachsen-Anhalt Verordnung über Berufsbildende Schulen (§ 53, § 54, § 55, § 58) und Landesschulamt; Schleswig-Holstein Pflegehilfeberufeverordnung vom 01.11.2019 (GVOBl. S. 484, §§ 1, 3, 4; PDF-Seite 522) und Berufsfachschulverordnung (§§ 2, 3); Thüringen Pflegehelfergesetz vom 21.11.2007 (§ 1, § 12, § 13, § 20) und Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege (§ 3).

Ob eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, hängt vom Modell ab. Wo die Ausbildung mit einem Ausbildungsvertrag bei einem Träger läuft, schreiben die Landesgesetze eine angemessene Vergütung vor, so in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Schleswig-Holstein und Thüringen, in Sachsen-Anhalt seit August 2023 durch ein eigenes Gesetz. Bei den rein schulischen Ausbildungen an Berufsfachschulen, etwa in Bayern, Niedersachsen und Sachsen, gibt es keine gesetzliche Vergütungspflicht, dort kommen Schüler-BAföG oder eine Förderung durch die Arbeitsagentur in Betracht. In Nordrhein-Westfalen muss der Ausbildungsvertrag lediglich Angaben zur Zahlung enthalten. Wer bei einem tarifgebundenen Träger lernt, hat in jedem Fall Anspruch: Die AVR der Caritas sehen für Pflegehelfer und Pflegeassistenten in Ausbildung seit dem 1. Februar 2026 1.414,91 € im ersten und 1.473,21 € im zweiten Ausbildungsjahr vor. Im öffentlichen Dienst erhalten Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz seit dem 1. Mai 2026 1.490,69 € im ersten Jahr, ob die Pflegefachassistenz-Ausbildung denselben Sätzen folgt, war in der Tariffassung von 2025 noch nicht geregelt.

Die Pflegefachassistenz ab 2027

Mit dem Pflegefachassistenzgesetz vom 28. Oktober 2025 hat der Bund die Helferausbildung erstmals einheitlich geregelt. Das Gesetz tritt nach Artikel 14 (PDF-Seite 34) am 1. Januar 2027 in Kraft. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Dauer: 18 Monate in Vollzeit, in Teilzeit höchstens 36 Monate. Die praktische Ausbildung überwiegt, mindestens 10 % davon entfallen auf Praxisanleitung (§ 5 PflFAssG, PDF-Seite 6). Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz vom 2. Juni 2026 legt in § 2 (PDF-Seite 5) 1.050 Stunden Unterricht und 1.280 Stunden praktische Ausbildung fest.
  • Zugang: Hauptschulabschluss, ein gleichwertiger Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne Abschluss kann die Pflegeschule den Zugang gewähren, wenn sie den Erfolg der Ausbildung positiv prognostiziert (§ 10 PflFAssG, PDF-Seite 7).
  • Anrechnung: Wer bereits mindestens 18 Monate in Vollzeit in der Pflege gearbeitet hat, kann sich bis zu ein Drittel der Ausbildung anrechnen lassen (§ 11 PflFAssG, PDF-Seite 8). Das ist die Brücke für ungelernte Pflegehelfer in den Abschluss.
  • Vergütung: Der Träger der praktischen Ausbildung muss für die gesamte Dauer eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen (§ 17 PflFAssG, PDF-Seite 10). Bisher war das bei den schulischen Landesausbildungen nicht überall der Fall.
  • Übergang: Bis zum 31. Dezember 2026 begonnene Landesausbildungen können bis Ende 2029 abgeschlossen werden, Länder dürfen einen Neubeginn nach altem Recht sogar bis Ende 2027 zulassen (§ 52 PflFAssG). Alte Erlaubnisse gelten als Erlaubnis nach dem neuen Gesetz.

Für den weiteren Weg zählt noch eine Vorschrift des Pflegeberufegesetzes: Nach § 12 Absatz 2 PflBG wird eine Helfer- oder Assistenzausbildung, die den gemeinsamen Mindestanforderungen der Länder von 2016 entspricht, auf Antrag auf ein Drittel der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet. Aus Pflegehelfern werden so in zwei statt drei Jahren Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner.

Welche Soft Skills brauchen Pflegehelfer?

Soft Skills sind die persönlichen Fähigkeiten jenseits von Fachwissen, die den Umgang mit Menschen und mit sich selbst bestimmen. In der Pflegehilfe wiegen sie besonders schwer, weil die fachlichen Hürden niedrig sind und der Alltag aus Beziehungsarbeit besteht. Die Träger nennen in ihren Anzeigen vor allem diese Eigenschaften:

  • Empathie und Einfühlungsvermögen
  • Flexibilität bei Schicht- und Wochenenddiensten
  • Teamfähigkeit
  • Respekt und Wertschätzung gegenüber alten und kranken Menschen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Freude am Umgang mit Menschen und körperliche Belastbarkeit

Die vier wichtigsten im Detail:

Empathie

Pflegehelfer begegnen Menschen in verletzlichen Momenten, beim Waschen, bei Schmerzen, in Verwirrtheit. Wer sich in diese Lage hineinversetzen kann, pflegt nicht nur sorgfältiger, sondern erkennt auch, wann etwas nicht stimmt. In den Anzeigen auf pflegejobs-direkt.de war Empathie zum Stichtag 19. Oktober 2026 die am häufigsten genannte Eigenschaft, genannt von 118 Arbeitgebern.

Flexibilität

Pflege findet rund um die Uhr statt, auch an Wochenenden und Feiertagen. Früh-, Spät- und Nachtdienste wechseln sich ab, und kurzfristige Ausfälle im Team müssen aufgefangen werden. Träger schreiben deshalb oft ausdrücklich die Bereitschaft zum Schichtdienst in die Anzeige, zugleich werben viele mit verlässlicher Dienstplanung als Gegenleistung.

Teamfähigkeit

Kein Pflegehelfer arbeitet allein: Die Aufgaben werden von Fachkräften delegiert, Beobachtungen in der Übergabe weitergegeben, schwere Transfers zu zweit ausgeführt. Wer Absprachen einhält, Hilfe annimmt und selbst anbietet, entlastet das ganze Team. Teamfähigkeit war in den Anzeigen die Eigenschaft mit der breitesten Streuung über die Arbeitgeber.

Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Trinkprotokolle, Lagerungswechsel und Medikamentengabe dulden keine Nachlässigkeit, weil Fehler direkte gesundheitliche Folgen haben. Pflegehelfer tragen Verantwortung für das, was sie tun, und für das, was sie melden. Diese Sorgfalt ist zugleich die Grundlage für die Behandlungspflege, die nur Helfern mit Ausbildung übertragen wird.

Bei welchen Arbeitgebern arbeiten Pflegehelfer?

Pflegehelfer werden in allen Einrichtungsarten gebraucht, der Alltag unterscheidet sich aber erheblich. Zum Stichtag 19. Oktober 2026 verteilten sich die 1.463 Pflegehilfe-Anzeigen von 189 Arbeitgebern auf pflegejobs-direkt.de so: 863 entfielen auf die stationäre Altenpflege, 378 auf ambulante Pflegedienste, 147 auf Krankenhäuser und 119 auf Tages- und Kurzzeitpflegen, der Rest auf Behindertenhilfe, Reha, betreutes Wohnen und Hospize. Was die Arbeitsorte unterscheidet:

  • Stationäre Altenpflege: Der größte Arbeitgeber für Pflegehelfer. Feste Wohnbereiche, langjährige Bewohner, viel Grundpflege und Betreuung, Schichtdienst mit Wochenenden. Hier bilden Helfer die größte Berufsgruppe.
  • Ambulante Pflegedienste: Einsätze in den Wohnungen der Patienten, Touren mit dem Dienstwagen, viel Eigenverantwortung vor Ort. In 209 der Anzeigen wurde ein Führerschein verlangt, überwiegend von ambulanten Diensten.
  • Krankenhäuser: Unterstützung der Fachkräfte auf Station, Patientenbegleitung, Versorgungsaufgaben. Krankenhäuser fallen nicht unter den Pflegemindestlohn, zahlen aber nach Tarif in aller Regel die höchsten Helferentgelte.
  • Tagespflege und Betreuungsgruppen: Arbeitszeiten tagsüber ohne Nachtdienst, Schwerpunkt auf Aktivierung und Betreuung. Beliebt bei Berufsrückkehrern und Teilzeitkräften.

Auffällig ist der hohe Teilzeitanteil: 1.163 der Anzeigen nannten Teilzeit als Option, 1.103 Vollzeit, die meisten beides. Quereinsteiger wurden in 84 Anzeigen von 38 Arbeitgebern ausdrücklich angesprochen, ein Pflegebasiskurs als Voraussetzung oder Angebot in 28 Anzeigen von acht Trägern. Den vollständigen Überblick je Einrichtungsart geben die Bereiche Stationäre Altenpflege, Ambulanter Pflegedienst und Krankenhaus und Klinik.

Aktuelle Stellen für Pflegehelfer

Alle offenen Stellen für Pflegehelfer, Pflegehilfskräfte und Pflegefachassistenten sammelt unser Bereich Pflegehilfe und -assistenz, Ausbildungsplätze der Bereich Ausbildung in der Pflege. Einsteiger ohne Vorerfahrung finden passende Angebote außerdem im Bereich Berufseinstieg. Eine Auswahl aktueller Anzeigen:

Offene Stellen für Pflegehelfer

Aktuell 1.168 offene Stellen für Pflegehelfer, Pflegehilfskräfte und Pflegefachassistenten in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Kliniken.

22.10.2026
Pflegehilfe und -assistenzBerufseinstieg

Pflegeassistent (m/w/d)

Alloheim
RheineTeilzeit, VollzeitStationäre Altenpflege30 Tage UrlaubBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungGesundheitsangebote+3 mehr
22.10.2026
Pflegehilfe und -assistenzBerufserfahren

Pflegehilfskraft (m/w/d)

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hagen e. V.
HagenTeilzeitTages- und KurzzeitpflegeBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungGesundheitsangeboteMitarbeiterrabatte+1 mehr

Wie hoch ist das Gehalt von Pflegehelfern?

Das Gehalt von Pflegehelfern hat drei Untergrenzen, je nachdem, wo sie arbeiten: den Pflegemindestlohn in Pflegeheimen und ambulanten Diensten, die Tariftabellen bei kommunalen und kirchlichen Trägern und, als Maßstab für den tatsächlichen Verdienst, die amtliche Entgeltstatistik. Wir gehen alle drei durch.

Pflegemindestlohn 2026 und 2027

Für Pflegebetriebe, also Einrichtungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen, gilt ein eigener Mindestlohn, der deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegt. Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung vom 3. März 2026 setzt ihn seit dem 1. Juli 2026 in drei Qualifikationsstufen fest. Krankenhäuser sind nach § 1 der Verordnung ausgenommen, Auszubildende ebenfalls:

Qualifikationbis 30.06.2026ab 01.07.2026ab 01.07.2027
Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung16,10 €16,52 €16,95 €
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung17,35 €17,80 €18,26 €
Pflegefachkräfte20,50 €21,03 €21,58 €

Mindestentgelte in € brutto je Stunde. Quellen: § 2 der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (BGBl. 2026 I Nr. 58) für die Werte ab 01.07.2026; Pressemitteilung von BMG und BMAS vom 25.11.2025 für die bis 30.06.2026 geltenden Werte der Sechsten Verordnung.

Als Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung gelten nach § 2 Absatz 2 der Verordnung alle, die eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz, zu einem Assistenz- oder Helferberuf oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, auch im Ausland. Die Differenz zwischen beiden Helferstufen beträgt seit Juli 2026 1,28 € je Stunde. Hinzu kommt nach § 4 ein Mehrurlaub von neun Tagen im Kalenderjahr bei einer Fünftagewoche, sofern Tarif oder Arbeitsvertrag nicht ohnehin mehr Urlaub als den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren. Die Pflegekommission hatte die Erhöhung am 19. November 2025 einstimmig empfohlen, nach Angaben der Bundesregierung arbeiten rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die Verordnung gilt bis zum 30. September 2028.

Tarif: TVöD-P und AVR Caritas

Bei kommunalen Trägern gilt der TVöD mit seiner Pflegetabelle, bei katholischen Trägern die AVR der Caritas. Beide ordnen Pflegehelfer nach demselben Prinzip ein: ohne Ausbildung in die unterste Pflegegruppe, mit mindestens einjähriger Ausbildung eine Gruppe höher, Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung in P 7. Das P steht für die Pflegetabelle, die Zahl für die Entgeltgruppe, und die sechs Stufen bilden die Jahre beim selben Arbeitgeber ab. Die Entgeltordnung des TVöD stellt dabei klar, dass „Pflegehelfer“ auch Krankenpflegehelfer und Altenpflegehelfer meint. Seit dem 1. Mai 2026 gelten im TVöD diese Werte:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 5 (ohne Ausbildung)2.907,183.146,333.216,623.334,093.422,223.629,25
P 6 (mindestens einjährige Ausbildung)3.012,493.187,413.363,473.737,953.833,414.013,41
P 7 (Pflegefachkraft)–3.510,303.701,213.998,334.149,594.305,40

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto nach Anlage E (Pflegedienst) zum TVöD-VKA, gültig ab 01.05.2026. Quelle: Lesefassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Stand 01.01.2026 (PDF-Seite 22); Tätigkeitsmerkmale nach Entgeltordnung VKA, Teil B Abschnitt XI (PDF-Seite 139).

Zum Tabellenentgelt zahlt der TVöD allen Beschäftigten in den P-Gruppen eine Pflegezulage, die zum 1. Mai 2026 auf 141,82 € im Monat gestiegen ist, dazu eine feste Zulage von 25 €, die bei Tariferhöhungen nicht mitwächst. Die Stufen steigen mit der Zeit beim selben Arbeitgeber: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach zwei weiteren, Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren. Ein Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung verdient in P 6 damit nach 15 Jahren rund 1.000 € mehr im Monat als beim Einstieg, in P 5 sind es gut 700 €.

Die Caritas führt in ihrer P-Tabelle die Gruppe P 4 statt P 5: Pflegehelfer ohne Ausbildung verdienen dort seit dem 1. Februar 2026 zwischen 2.941,25 € und 3.154,01 €, Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung in P 6 wie im TVöD zwischen 3.012,49 € und 4.013,41 €. Hinzu kommen Zulagen von 166,82 € im Monat, in der Geriatrie weitere 46,02 € und bei Schichtarbeit 100 €. Die komplette Tabelle mit allen Zulagen erklärt unser Artikel zur AVR Caritas Gehaltstabelle Pflege 2026.

Gehaltsspannen für Pflegehelfer: Tarif und amtliche Statistik im Vergleich

Ohne Ausbildung, TVöD P 5 2.907–3.629 €

Ohne Ausbildung, AVR Caritas P 4 2.941–3.154 €

Mit Ausbildung, TVöD P 6 3.012–4.013 €

Mit Ausbildung, AVR Caritas P 6 3.012–4.013 €

Helfer Altenpflege, mittlere Hälfte aller Gehälter 2.989–3.731 €

Helfer Krankenpflege, mittlere Hälfte aller Gehälter 3.184–4.202 €

2.5003.0003.5004.0004.500

Angaben in € brutto im Monat

Was Pflegehelfer tatsächlich verdienen: die amtliche Statistik

Tarif und Mindestlohn beschreiben Untergrenzen, die Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, was sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte tatsächlich verdienen. Für das Datenjahr 2025 weist der Entgeltatlas folgende Medianwerte aus, die Hälfte der Beschäftigten verdient also mehr, die Hälfte weniger:

BerufMedianUnteres Viertel bisOberes Viertel abBeschäftigte
Helfer Altenpflege3.335 €2.989 €3.731 €96.896
Helfer Gesundheits- und Krankenpflege3.596 €3.184 €4.202 €88.609
Fachkraft Altenpflege (Vergleich)4.438 €3.983 €4.886 €127.111
Fachkraft Gesundheits- und Krankenpflege (Vergleich)4.587 €4.111 €5.116 €338.502

Monatliches Bruttoentgelt sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter, Deutschland, Datenjahr 2025. Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Berufsgattungen 82101, 81301, 82102 und 81302, abgerufen am 19.10.2026.

Der Unterschied zwischen Alten- und Krankenpflegehelfern von 261 € im Median erklärt sich vor allem durch die Arbeitgeber: Krankenhäuser sind überwiegend tarifgebunden, Pflegeheime zu einem größeren Teil in privater Trägerschaft. Dieselbe Richtung zeigt die Auswertung der Bundesagentur nach Einrichtungsart für 2024: Pflegehilfskräfte verdienten in Krankenhäusern durchschnittlich 3.528 €, in stationären Pflegeeinrichtungen 3.140 € und in der ambulanten Pflege 3.021 €, über alle Pflegehelfer hinweg 3.215 €. Mit dem Alter steigt das Entgelt nur wenig: Unter 25-jährige Altenpflegehelfer lagen 2025 bei 3.208 €, über 55-jährige bei 3.382 €. Bemerkenswert ist auch der Abstand zur Fachkraft: Rund 1.100 € im Median trennen Altenpflegehelfer von Altenpflegern, ein Argument für die verkürzte Fachkraftausbildung.

Regional reicht die Spanne beim Altenpflegehelfer von 3.148 € in Thüringen bis 3.453 € in Nordrhein-Westfalen, beim Krankenpflegehelfer von 3.281 € in Mecklenburg-Vorpommern bis 3.823 € in Hamburg:

BundeslandHelfer AltenpflegeHelfer Krankenpflege
Baden-Württemberg3.452 €3.753 €
Bayern3.364 €3.684 €
Berlin3.279 €3.495 €
Brandenburg3.196 €3.377 €
Bremen–3.674 €
Hamburg3.435 €3.823 €
Hessen3.298 €3.601 €
Mecklenburg-Vorpommern3.156 €3.281 €
Niedersachsen3.251 €3.536 €
Nordrhein-Westfalen3.453 €3.668 €
Rheinland-Pfalz3.349 €3.702 €
Saarland3.371 €3.587 €
Sachsen3.161 €3.309 €
Sachsen-Anhalt3.228 €3.437 €
Schleswig-Holstein3.244 €3.442 €
Thüringen3.148 €3.406 €

Median des monatlichen Bruttoentgelts sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter nach Bundesland, Datenjahr 2025; für Bremen weist der Entgeltatlas bei Altenpflegehelfern wegen zu geringer Fallzahl keinen Wert aus. Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Berufsgattungen 82101 und 81301, abgerufen am 19.10.2026.

Das Gefälle zwischen West und Ost ist beim Altenpflegehelfer mit rund 300 € zwischen Thüringen und Nordrhein-Westfalen spürbar, aber kleiner als in vielen anderen Berufen, weil der Pflegemindestlohn bundesweit einheitlich gilt und die Tariftabellen der großen Träger keine Ost-West-Unterschiede mehr kennen. Welche Stellen es in Ihrem Bundesland gibt, zeigen die Bereiche je Region, etwa Pflege-Jobs in Nordrhein-Westfalen oder Pflege-Jobs in Bayern.

Welche Perspektiven haben Pflegehelfer?

Der Arbeitsmarkt für Pflegehelfer ist zweigeteilt, und die Statistik der Bundesagentur zeigt das deutlich. Für Pflegekräfte mit Assistenzausbildung waren 2025 im Jahresdurchschnitt 7.000 Stellen gemeldet, 24 % aller gemeldeten Pflegestellen. Für Hilfskräfte ohne einschlägige Ausbildung waren es dagegen nur gut 1.000 Stellen, denen über 31.000 Arbeitslose gegenüberstanden. Die Arbeitslosenquote der pflegerischen Hilfskräfte lag mit 8,2 % weit über der von Fachkräften mit 1,1 %. Wer ohne Ausbildung einsteigt, sollte die Ausbildung deshalb als nächsten Schritt einplanen, zumal die Pflegefachassistenz ab 2027 Berufserfahrung anrechnet und eine Vergütung garantiert.

Die Nachfrage nach der Ausbildung wächst bereits: 2025 begannen 23.000 Menschen eine Ausbildung zum Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer oder Pflegeassistenten, 30 % mehr als im Jahr zuvor. Drei Wege führen von dort aus weiter:

  • Verkürzte Ausbildung zur Pflegefachkraft: Die Helfer- oder Assistenzausbildung wird auf ein Drittel der generalistischen Ausbildung angerechnet, also der seit 2020 einheitlichen dreijährigen Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege, der Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann ist dann in zwei Jahren erreichbar. Mehr dazu im Bereich Pflegefachkraft.
  • Spezialisierung als Helfer: Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, Pflege in der Tagespflege oder im Hospiz, Gerontopsychiatrie. Die Tätigkeit bleibt auf Helferniveau, verändert aber den Arbeitsalltag.
  • Wechsel der Einrichtungsart: Vom Pflegeheim ins Krankenhaus bringt nach der Statistik im Schnitt mehrere hundert Euro mehr im Monat, allerdings ohne Pflegemindestlohn und mit anderem Aufgabenzuschnitt.

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Fazit

Pflegehelfer tragen einen großen Teil der täglichen Pflege, und ihr Gehalt ist besser geregelt, als viele annehmen: Mindestlohn mit Mehrurlaub, öffentliche Tariftabellen und ab 2027 eine bundeseinheitliche Ausbildung mit Vergütung. Der entscheidende Hebel ist die Ausbildung selbst, sie öffnet die Behandlungspflege, die höhere Mindestlohn- und Tarifstufe und den verkürzten Weg zur Pflegefachkraft. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegehelfern

Ergänzend beantworten wir fünf Fragen, die zu Gehalt und Ausbildung von Pflegehelfern besonders häufig gestellt werden.

Kann ich ohne Ausbildung als Pflegehelfer arbeiten?

Ja. Pflegebetriebe dürfen ungelernte Kräfte für die Grundpflege und Betreuung einstellen, vorbehaltene Aufgaben der Pflegefachkräfte und die Behandlungspflege bleiben ausgeschlossen. Nötig sind gesundheitliche Eignung und eine Einarbeitung, viele Träger bieten dafür einen Pflegebasiskurs an. Der Pflegemindestlohn beträgt für diese Beschäftigten seit dem 1. Juli 2026 16,52 € je Stunde.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Pflegehelfer?

Bis Ende 2026 je nach Bundesland ein bis zwei Jahre: ein Jahr etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen, anderthalb Jahre in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, zwei Jahre in Niedersachsen, Sachsen und Hamburg, 23 Monate im Saarland. Ab dem 1. Januar 2027 dauert die neue bundesweite Ausbildung zur Pflegefachassistenz 18 Monate in Vollzeit und bis zu 36 Monate in Teilzeit, mit Anrechnung von bis zu einem Drittel bei mindestens 18 Monaten Berufserfahrung in der Pflege.

Was verdient ein Pflegehelfer im Monat?

Nach dem Entgeltatlas lag der Median 2025 bei 3.335 € für Helfer in der Altenpflege und 3.596 € für Helfer in der Krankenpflege, jeweils brutto in Vollzeit. Im TVöD reicht die Tabelle seit Mai 2026 von 2.907,18 € (P 5, Stufe 1) bis 4.013,41 € (P 6, Stufe 6), bei der Caritas von 2.941,25 € bis 4.013,41 €, jeweils plus Pflegezulage. Ob ohne oder mit einjähriger Ausbildung macht nach 15 Jahren den Unterschied zwischen rund 3.600 € und rund 4.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehelfer und Pflegefachassistent?

Pflegefachassistent ist seit 2021 der Abschluss der einjährigen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen und ab 2027 die bundeseinheitliche Berufsbezeichnung für die 18-monatige Ausbildung. Pflegehelfer ist dagegen ein Sammelbegriff, der ungelernte Pflegehilfskräfte genauso umfasst wie Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer mit Landesabschluss. Mindestlohn und Tarif fragen nicht nach dem Titel, sondern nach der Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr.

Gilt der Pflegemindestlohn auch im Krankenhaus?

Nein. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung gilt für Pflegebetriebe, also Pflegeheime, ambulante Dienste und Tagespflegen, und nimmt Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ausdrücklich aus. Dort gelten der allgemeine gesetzliche Mindestlohn und in aller Regel ein Tarifvertrag, der die Mindestlohnsätze deutlich übertrifft.