AVR Caritas Gehaltstabelle Pflege 2026: P-Tabelle, Eingruppierung und Zulagen

Die Caritas vergütet ihre Pflegekräfte nicht nach dem TVöD, sondern nach den AVR, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes. Für die Pflege gilt eine eigene P-Tabelle mit zwölf Entgeltgruppen, die seit dem 1. Februar 2026 von 2.941,25 € bis 6.937,70 € im Monat reicht. Dieser Artikel zeigt die komplette Tabelle 2026, erklärt die Eingruppierung von der Pflegehilfe bis zur Pflegedienstleitung und rechnet Zulagen und Jahressonderzahlung an einem Beispiel durch.

Veröffentlicht: 21.10.202616 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AVR Caritas sind das Tarifwerk der katholischen Wohlfahrt. Für die Pflege gelten zwei Anlagen: Anlage 31 für Krankenhäuser und Anlage 32 für Pflegeheime, ambulante Dienste und andere Einrichtungen. Beide nutzen dieselbe P-Tabelle.
  • Die Gehaltstabelle 2026 gilt seit dem 1. Februar 2026. Sie reicht von 2.941,25 € für Pflegehelfer ohne Ausbildung (P 4, Stufe 1) bis 6.937,70 € für die oberste Leitungsebene (P 16, Stufe 6).
  • Eine Pflegefachkraft steigt in P 7 mit 3.510,30 € ein und erreicht nach 15 Jahren 4.305,40 €. Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung stehen in P 6 (3.012,49 € bis 4.013,41 €), Praxisanleiter in P 8.
  • Zum Tabellenentgelt kommen Zulagen: 141,82 € Pflegezulage plus 25 € Monatszulage, 100 € Schichtzulage oder 250 € Wechselschichtzulage, 46,02 € Geriatriezulage. Die Jahressonderzahlung beträgt bis P 8 86 % eines Monatsentgelts.
  • Die Tabelle entspricht Euro für Euro dem TVöD-P der kommunalen Häuser. Die Caritas hat die Erhöhung um 2,8 % jedoch drei Monate früher umgesetzt, zum 1. Februar statt zum 1. Mai 2026.
  • Die Werte sind bis zum 31. März 2027 befristet. Zum 1. Januar 2027 werden die AVR außerdem neu strukturiert, die Entgelttabellen bleiben dabei am TVöD ausgerichtet.

Was sind die AVR Caritas?

Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, kurz AVR, regeln die Arbeitsbedingungen von mehreren hunderttausend Beschäftigten in katholischen Krankenhäusern, Altenheimen, Sozialstationen und Beratungsdiensten. Sie sind kein Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes, sondern das Ergebnis des sogenannten Dritten Wegs: Dienstgeber, so heißen die Arbeitgeber im kirchlichen Arbeitsrecht, und Mitarbeiter beschließen die Regeln zu gleichen Teilen in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes, Gewerkschaften und Streik spielen dabei keine Rolle. Die Bundeskommission legt dabei die mittleren Werte fest, sechs Regionalkommissionen dürfen innerhalb einer Bandbreite davon abweichen. In der Praxis zahlen fast alle Regionen die mittleren Werte, nur die Region Ost führt eigene Tabellen.

Für die Pflege sind zwei Anlagen entscheidend. Die Anlage 31 (PDF-Seite 239) gilt für den Pflegedienst in Krankenhäusern, die Anlage 32 (PDF-Seite 279) für den Pflegedienst in allen übrigen Einrichtungen: Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Hospize, ambulante Pflegedienste und Tagespflegen. Die Anlage 33 betrifft dagegen den Sozial- und Erziehungsdienst mit einer eigenen S-Tabelle und spielt für Pflegekräfte keine Rolle. Nicht zu verwechseln sind die AVR Caritas außerdem mit den AVR der Diakonie Deutschland (AVR DD), die ein völlig eigenes Tabellensystem haben, dazu mehr im Vergleichsabschnitt.

Wie verbreitet die AVR in der Pflege sind, zeigt ein Blick in die Stellenanzeigen. Zum Stichtag 19. Oktober 2026 nannten auf pflegejobs-direkt.de 2.463 von 8.016 aktiven Anzeigen ein Tarifwerk. Die AVR-Familie stand dabei mit 1.275 Anzeigen vor der TVöD-Familie mit 882 und dem TV-L mit 77 Anzeigen. Diese 1.275 Anzeigen stammten allerdings von nur 53 Arbeitgebern, allen voran große Träger wie die Stiftung Liebenau oder Pichlmayr. Ein Hinweis auf „AVR“ in einer Anzeige ist also vor allem ein Hinweis auf den Träger, und ob Caritas oder Diakonie gemeint ist, verrät oft erst der Volltext.

Wie sieht die AVR Caritas Gehaltstabelle Pflege 2026 aus?

Die Bundeskommission hat am 5. Juni 2025 in Bad Hersfeld die Tarifrunde 2025 in einem ersten Teil beschlossen und damit die Erhöhung des TVöD nachvollzogen: Die Tabellenwerte stiegen zum 1. Juli 2025 um 3,0 %, mindestens aber um 110 € im Monat, und zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 % (PDF-Seite 3). Die Werte sind mittlere Werte und bis zum 31. März 2027 befristet. Die P-Tabelle ist für die Anlagen 31 und 32 identisch, eine Pflegefachkraft im Krankenhaus und eine im Pflegeheim verdienen also nach derselben Tabelle. Zum Lesen der Tabelle braucht man drei Begriffe: Die Entgeltgruppe, hier mit P für Pflege, richtet sich nach Ausbildung und Aufgabe. Die Stufe innerhalb der Gruppe steigt mit den Jahren beim selben Träger. Der Schnittpunkt beider ist das Tabellenentgelt, also das monatliche Grundgehalt vor Zulagen und Sonderzahlung. Zwei Eigenheiten fallen gegenüber dem TVöD auf: Die unterste Pflegegruppe heißt bei der Caritas P 4 statt P 5, und in den Gruppen P 7 bis P 16 gibt es keine Stufe 1, weil dort die Stufe 2 die Eingangsstufe ist. Seit dem 1. Februar 2026 gilt die folgende Tabelle:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 16–5.240,045.415,905.983,766.645,716.937,70
P 15–5.132,295.293,235.695,606.177,166.361,06
P 14–5.013,535.170,595.563,226.096,686.194,02
P 13–4.894,785.047,945.430,825.707,285.778,68
P 12–4.657,224.802,615.166,045.389,295.493,13
P 11–4.419,714.557,304.901,275.129,695.233,54
P 10–4.184,404.312,384.675,424.850,634.960,96
P 9–3.992,394.184,404.312,384.558,594.662,42
P 8–3.701,213.862,804.075,584.247,924.488,98
P 7–3.510,303.701,213.998,334.149,594.305,40
P 63.012,493.187,413.363,473.737,953.833,414.013,41
P 42.941,253.003,123.048,993.083,603.111,773.154,01

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto, mittlere Werte der P-Tabelle zu den Anlagen 31 und 32 AVR, gültig ab 01.02.2026 bis 31.03.2027. Quelle: Beschluss der Bundeskommission BK 2/2025 vom 05.06.2025, Tabellenanhang (PDF-Seite 18), gegengeprüft mit den Tabellen-Dateien der Dienstgeberseite der AK Caritas.

Gehaltsspannen der P-Gruppen von der Eingangsstufe bis Stufe 6 (ab 01.02.2026)

P 4 2.941–3.154 €

P 6 3.012–4.013 €

P 7 3.510–4.305 €

P 8 3.701–4.489 €

P 9 3.992–4.662 €

P 10 4.184–4.961 €

P 11 4.420–5.234 €

P 12 4.657–5.493 €

P 13 4.895–5.779 €

P 14 5.014–6.194 €

P 15 5.132–6.361 €

P 16 5.240–6.938 €

2.0003.0004.0005.0006.0007.000

Angaben in € brutto im Monat

Auffällig ist die Spreizung innerhalb der Gruppen. In P 4 trennen Stufe 1 und Stufe 6 nur rund 7 %, in P 6 sind es rund 33 % und in P 16 rund 32 %. Für Pflegehelfer ohne Ausbildung lohnt sich die lange Betriebszugehörigkeit deshalb finanziell kaum, für alle anderen Gruppen dagegen deutlich. Hinzu kommt, dass die Mindesterhöhung von 110 € im Juli 2025 in den unteren Gruppen stärker wirkte als die 3,0 %: In P 4 und in den Stufen 1 bis 5 von P 6 griff der Mindestbetrag, rechnerisch entsprach das in P 4 Stufe 1 einem Plus von 4,0 %.

Wie lautete die Gehaltstabelle 2025?

Wer eine Gehaltsabrechnung aus dem zweiten Halbjahr 2025 oder dem Januar 2026 nachrechnen möchte, braucht die vorherige Stufe der Tarifrunde. Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Januar 2026 galten die folgenden Werte, die bereits die Erhöhung um 3,0 % beziehungsweise mindestens 110 € enthielten:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 16–5.097,325.268,395.820,786.464,706.748,74
P 15–4.992,505.149,065.540,476.008,916.187,80
P 14–4.876,975.029,765.411,695.930,626.025,31
P 13–4.761,464.910,455.282,905.551,835.621,28
P 12–4.530,374.671,805.025,335.242,505.343,51
P 11–4.299,334.433,174.767,774.989,975.090,99
P 10–4.070,434.194,924.548,074.718,514.825,84
P 9–3.883,654.070,434.194,924.434,434.535,43
P 8–3.600,403.757,593.964,574.132,224.366,71
P 7–3.414,693.600,403.889,434.036,574.188,13
P 62.930,443.100,593.271,863.636,143.729,003.904,10
P 42.861,142.921,322.965,942.999,613.027,013.068,10

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto, mittlere Werte der P-Tabelle zu den Anlagen 31 und 32 AVR, gültig vom 01.07.2025 bis 31.01.2026. Quelle: Tabellen Tarifrunden 2025 AVR Caritas (Geschäftsstelle der Dienstgeberseite, Datei vom 05.06.2025), gegengeprüft mit dem Tabellenanhang des Beschlusses BK 2/2025.

Neben den Monatsentgelten führen die AVR im Anhang C auch Stundenentgelte, die etwa für geringfügig Beschäftigte oder die Abrechnung einzelner Stunden herangezogen werden. Teilzeitkräfte erhalten dagegen den Anteil des Monatsentgelts, der ihrer Arbeitszeit entspricht. Sie wurden zum 1. Juli 2025 um 3,11 % und zum 1. Februar 2026 um 2,8 % erhöht:

Gruppeab 01.07.2025ab 01.02.2026
P 1632,8533,77
P 1530,6831,54
P 1428,9929,80
P 1327,1727,93
P 1226,1626,89
P 1125,2225,93
P 1024,0824,75
P 923,7024,36
P 822,6623,29
P 721,7022,31
P 620,1120,67
P 416,9917,47

Stundenentgelte in € brutto nach Anhang C zu den Anlagen 31 und 32 AVR. Quelle: Beschluss BK 2/2025, Tabellenanhang „Stundenvergütungen“ (PDF-Seite 19).

Wie funktioniert die Eingruppierung in die P-Gruppen?

Welche Entgeltgruppe gilt, entscheidet nicht der Arbeitgeber nach Gutdünken, sondern das Tätigkeitsmerkmal im Anhang D der jeweiligen Anlage. Die Caritas hat ihre Pflege-Entgeltordnung Ende 2016 beschlossen und dabei die Systematik des TVöD übernommen: Der Ausbildungsstand bestimmt den Einstieg, die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit und die Fachweiterbildung heben in die nächsten Gruppen, und für Leitungskräfte zählt die Zahl der unterstellten Mitarbeiter. Die Bezeichnung „Pflegehelfer“ umfasst dabei ausdrücklich Krankenpflegehelfer wie Altenpflegehelfer. Für die Pflege am Bett gelten diese Merkmale:

GruppeTätigkeitsmerkmalTypische Rolle
P 4Pflegehelfer mit entsprechender TätigkeitPflegehilfskraft ohne Ausbildung
P 6Pflegehelfer mit mindestens einjähriger AusbildungPflegeassistent, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer
P 7Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung; OTA und ATAPflegefachkraft, Altenpfleger, OP-Assistenz
P 8Tätigkeit hebt sich durch besondere Schwierigkeit erheblich aus P 7 heraus; Praxisanleiter mit berufspädagogischer ZusatzqualifikationWundmanager, Pain Nurse, Stroke Unit, Intermediate Care, Praxisanleitung
P 9Abgeschlossene Fachweiterbildung nach DKG-Empfehlung; HygienefachkraftFachkraft Intensiv und Anästhesie, Psychiatrie, Onkologie

Tätigkeitsmerkmale nach Anhang D zu den Anlagen 31 und 32 AVR, Abschnitt I „Mitarbeiter in der Pflege“. Quelle: Beschlüsse der Bundeskommission 4/2016 vom 16.12.2016 (PDF-Seite 24), Wortlaut unverändert im AVR-Volltext Stand 11.07.2024.

Was im Krankenhaus als „besondere Schwierigkeit“ gilt, zählt die Anlage 31 in einer Anmerkung auf: Spezialbereiche mit vorgesehener Fachweiterbildung, besondere pflegerische Aufgaben wie Wundmanagement, Gefäßassistenz, Breast Nurse, Pain Nurse, der Einsatz auf einer Stroke Unit oder einer Intermediate-Care-Station sowie das Case- und Caremanagement. In der Anlage 32 ist die Formel allgemeiner gefasst: Dort muss die Tätigkeit Kenntnisse erfordern, die durch eine Weiterbildung von mindestens 220 Stunden erworben wurden, und sie muss überwiegend ausgeübt werden. Eine Pflegefachkraft mit Gerontopsychiatrie-Weiterbildung kann in einem Pflegeheim also in P 8 kommen, wenn sie überwiegend entsprechend eingesetzt wird.

Für Leitungskräfte unterscheiden sich die beiden Anlagen deutlicher, weil die Organisationsstrukturen andere sind. In Pflegeheimen (Anlage 32, Anhang D) heißt die unterste Leitungsebene Wohnbereichs- oder Wohngruppenleitung, in ambulanten Diensten (Anhang E) zählt die Zahl der unterstellten Pflegefachkräfte mit:

GruppePflegeheim (Anlage 32, Anhang D)Ambulanter Dienst (Anlage 32, Anhang E)Krankenhaus (Anlage 31)
P 9Ständige Vertretung der WohnbereichsleitungGruppen- oder TeamleitungStändige Vertretung der Gruppenleitung
P 10Wohnbereichs-, Wohngruppen- oder TeamleitungPflegedienstleitungGruppen- oder Teamleitung
P 11Wohnbereichsleitung mit mindestens 12 Unterstellten; stellvertretende PDLPDL mit mindestens 10 Mitarbeitern oder 6 PflegefachkräftenGruppenleitung mit höherer Verantwortung; stellvertretende Stationsleitung
P 12Pflegedienstleitung; Wohnbereichsleitung mit mindestens 25 UnterstelltenPDL mit mindestens 25 Mitarbeitern oder 10 PflegefachkräftenStationsleitung
P 13PDL mit mindestens 50 UnterstelltenPDL mit mindestens 50 Mitarbeitern oder 23 PflegefachkräftenStationsleitung großer Stationen
P 14PDL mit mindestens 80 UnterstelltenPDL mit mindestens 75 Mitarbeitern oder 39 PflegefachkräftenBereichs- oder Abteilungsleitung
P 15 / P 16PDL mit erheblich herausgehobener Verantwortungwie Anhang DBereichsleitung großer Bereiche; nochmals herausgehobene Verantwortung

Tätigkeitsmerkmale für leitende Mitarbeiter in der Pflege nach Anhang D und E zur Anlage 32 sowie Anhang D zur Anlage 31 AVR, verkürzt wiedergegeben. Quelle: AVR-Volltext des Deutschen Caritasverbandes, Stand 11.07.2024 (PDF-Seiten 269, 306 bis 310).

Die Unterstellungszahlen sind keine Nebensache. Eine Pflegedienstleitung in einem Heim mit 60 Pflegekräften steht in P 13 und verdient nach 15 Jahren 5.778,68 €, dieselbe Funktion in einem 40-Betten-Haus bleibt in P 12 mit 5.493,13 €. In den Stellenanzeigen wird die Gruppe allerdings selten genannt: Zum Stichtag 19. Oktober 2026 stand eine P-Gruppe nur in 59 Caritas-Anzeigen auf pflegejobs-direkt.de, und diese 59 kamen von zwei Trägern. Wer sich bewirbt, sollte die Eingruppierung deshalb im Gespräch erfragen und mit dem Tätigkeitsmerkmal abgleichen.

Wie laufen die Stufen bei der Caritas?

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt mit der Zeit beim selben Dienstgeber. Die Grundregel steht in § 13 der Anlagen 31 und 32 (PDF-Seite 288): Bei der Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1, mit mindestens einem Jahr Erfahrung in Stufe 2 und mit mindestens drei Jahren in aller Regel in Stufe 3. Danach folgen die Stufen nach einem, zwei, drei, vier und fünf Jahren in der jeweils vorangegangenen Stufe, ab Stufe 3 in Abhängigkeit von der Leistung. Für die Pflege gilt dazu die Sonderregel des § 13a (PDF-Seite 289): In den Gruppen P 7 bis P 16 ist die Stufe 2 die Eingangsstufe, dafür dauert es in P 7 und P 8 drei statt zwei Jahre bis zur Stufe 3. Für eine Pflegefachkraft ergibt sich daraus folgender Verlauf:

StufeErreicht nachBerufsjahrP 7 ab 01.02.2026
Stufe 2Einstellung (Eingangsstufe)1. bis 3.3.510,30 €
Stufe 33 Jahren in Stufe 24. bis 6.3.701,21 €
Stufe 43 Jahren in Stufe 37. bis 10.3.998,33 €
Stufe 54 Jahren in Stufe 411. bis 15.4.149,59 €
Stufe 65 Jahren in Stufe 5ab 16.4.305,40 €

Stufenlaufzeiten nach § 13 Abs. 3 und § 13a Anlage 32 AVR, Beträge aus der P-Tabelle ab 01.02.2026. Quelle: AVR-Volltext des Deutschen Caritasverbandes, Stand 11.07.2024, PDF-Seiten 288 bis 289; Berufsjahre wie im Faktenblatt Vergütung P7-AH der Dienstgeberseite (Stand Februar 2026).

Die Faktenblätter der Dienstgeberseite sprechen deshalb von Entgelten „im ersten“ und „ab dem 16ten Berufsjahr“. Wer mit Berufserfahrung zu einem Caritas-Träger wechselt, verliert die Stufe nicht zwingend: Die AVR erlauben dem Dienstgeber, Zeiten einer früheren förderlichen Tätigkeit ganz oder teilweise anzuerkennen, und bei einer Wiedereinstellung beim selben Träger wird die erreichte Stufe mitgenommen.

Welche Zulagen kommen zum Tabellenentgelt?

Das Tabellenentgelt ist bei der Caritas nur der Sockel. Im Juli 2025 hat die Bundeskommission die Schicht- und Wechselschichtzulagen kräftig angehoben, und die Pflegezulage wächst seit 2023 mit jeder Tariferhöhung mit. Der Unterschied zwischen den beiden Schichtzulagen liegt in der Nacht: Wechselschicht bedeutet den regelmäßigen Wechsel durch alle Schichten einschließlich Nachtdienst, Schichtarbeit den Wechsel zwischen Früh- und Spätdienst. Welche Beträge seit dem 1. Februar 2026 gelten, zeigt die folgende Übersicht:

ZulageBetragWer sie erhält
Pflegezulage141,82 € im Monatalle Beschäftigten in P 4 bis P 16
Monatszulage25,00 € (Baden-Württemberg 35,00 €)alle in P 4 bis P 16, nicht dynamisch
Wechselschichtzulage250,00 € im Monat oder 1,49 € je Stunde (Anlage 32: 1,47 €)ständige beziehungsweise nicht ständige Wechselschicht
Schichtzulage100,00 € im Monat oder 0,59 € je Stundeständige beziehungsweise nicht ständige Schichtarbeit
Geriatrie-, Psychiatrie-, Infektionszulage46,02 € im MonatP 4 bis P 9 bei überwiegender Pflege in diesen Bereichen, auch in der häuslichen Pflege
Intensivzulage100,00 € im MonatP 4 bis P 9 bei überwiegender Tätigkeit in der Intensivmedizin
Jahressonderzahlung86 % (P 4 bis P 8), 76 % (ab P 9) eines Monatsentgeltsalle, die am 1. Dezember im Dienstverhältnis stehen

Zulagen nach §§ 6 und 12 sowie Anhang D der Anlagen 31 und 32 AVR und § 16 (Jahressonderzahlung, Sätze nach der Zuordnung der P-Gruppen zu den Entgeltgruppen in § 12 Abs. 1). Quellen: Beschluss BK 2/2025 (PDF-Seiten 2 und 3) für Pflege-, Schicht- und Wechselschichtzulage; AVR-Volltext (PDF-Seiten 287, 292, 305) für Monatszulage, Jahressonderzahlung und Funktionszulagen; Faktenblätter Vergütung der Dienstgeberseite, Stand Februar 2026.

Zusammengerechnet nennen die Faktenblätter der Dienstgeberseite Zulagen von 166,82 € pro Monat, also Pflegezulage plus Monatszulage, in Baden-Württemberg 176,82 €. Die Jahressonderzahlung nach § 16 der Anlage 32 (PDF-Seite 292) wird mit dem Novemberentgelt ausgezahlt und bemisst sich nach dem durchschnittlichen Entgelt der Monate Juli bis September. Hinzu kommen ein Leistungsentgelt oder eine Sozialkomponente, für die der Träger 2 % der jährlichen Monatsentgelte bereitstellt, sofern eine Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung besteht, dem kirchlichen Gegenstück zum Betriebsrat. Die Arbeitszeit beträgt in Pflegeheimen und ambulanten Diensten 39 Stunden, in Krankenhäusern je nach Region 38,5 oder 39 Stunden, der Urlaub bei einer Fünftagewoche nach Anlage 14 (PDF-Seite 181) 30 Arbeitstage.

Was das zusammen ausmacht, hat die Dienstgeberseite für eine Pflegefachkraft im Pflegeheim durchgerechnet. Im ersten Berufsjahr in P 7 ergeben 3.510,30 € Tabellenentgelt, 166,82 € Zulagen, 46,02 € Geriatriezulage und 100,00 € Schichtzulage ein Monatsbrutto von 3.823,14 €. Aufs Jahr gerechnet kommen 3.287,90 € Jahressonderzahlung und 917,55 € Leistungsentgelt hinzu, zusammen 50.083,13 €. Ab dem 16. Berufsjahr steigt das Monatsbrutto auf 4.618,24 € und das Jahresbrutto auf 60.498,95 €. Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind darin noch nicht enthalten.

Was verdienen Pflegehelfer, Pflegefachkräfte und Leitungen bei der Caritas?

Die Entgeltgruppen werden greifbar, wenn man sie den Berufen zuordnet, die Caritas-Träger tatsächlich ausschreiben. Die folgende Übersicht fasst Tabellenentgelt der Eingangsstufe und der Stufe 6 je Rolle zusammen, jeweils ohne Zulagen:

RolleGruppeEinstiegStufe 6
Pflegehelfer ohne AusbildungP 42.941,25 €3.154,01 €
Pflegehelfer mit einjähriger AusbildungP 63.012,49 €4.013,41 €
PflegefachkraftP 73.510,30 €4.305,40 €
Praxisanleiter, Fachkraft in SpezialbereichenP 83.701,21 €4.488,98 €
Fachkraft mit FachweiterbildungP 93.992,39 €4.662,42 €
WohnbereichsleitungP 104.184,40 €4.960,96 €
PflegedienstleitungP 124.657,22 €5.493,13 €
Pflegedienstleitung ab 50 UnterstelltenP 134.894,78 €5.778,68 €

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto nach der P-Tabelle ab 01.02.2026, Zuordnung nach Anhang D zu den Anlagen 31 und 32 AVR. Quelle: Faktenblätter Vergütung der Dienstgeberseite der AK Caritas, Ausgabe West, Stand Februar 2026, und Beschluss BK 2/2025.

Bemerkenswert ist der kleine Abstand zwischen P 4 und P 6 am Anfang: Die einjährige Ausbildung bringt beim Einstieg nur 71,24 € mehr im Monat, nach 15 Jahren aber 859,40 €. Welche Ausbildungen zur Gruppe P 6 führen und wie der Weg ohne Abschluss in die Pflege aussieht, beschreibt unser Artikel zum Gehalt und zur Ausbildung von Pflegehelfern. Die Rolle hinter P 8 erläutert der Beitrag zum Praxisanleiter in der Pflege. Auszubildende haben eine eigene Anlage 7 (PDF-Seite 8): Die Ausbildungsvergütung für angehende Pflegefachkräfte beträgt seit dem 1. Februar 2026 1.490,69 € im ersten, 1.552,07 € im zweiten und 1.653,38 € im dritten Jahr, für Pflegehelfer und Pflegeassistenten in Ausbildung 1.414,91 € und 1.473,21 €.

Wie unterscheiden sich AVR Caritas, TVöD-P und AVR Diakonie?

Pflegekräfte wechseln häufig zwischen kommunalen, katholischen und evangelischen Trägern. Die drei großen Tarifwelten liegen näher beieinander, als ihre Namen vermuten lassen, unterscheiden sich aber in Stichtagen, Gruppenzuschnitt und Tabellenlogik:

KriteriumAVR CaritasTVöD-P (VKA)AVR Diakonie Deutschland
TabellensystemP 4, P 6 bis P 16, sechs StufenP 5 bis P 16, sechs StufenEG-Tabelle mit Einarbeitungs-, Basis- und Erfahrungsstufen
Pflegefachkraft, EinstiegP 7: 3.510,30 €P 7: 3.510,30 €eigene Entgeltgruppen
Letzte Erhöhung+2,8 % zum 01.02.2026+2,8 % zum 01.05.2026+3,0 % zum 01.09.2026
Pflegezulage141,82 € + 25 €141,82 € + 25 €Pflege- und Betreuungszulage 100 € ab 01.07.2026
Laufzeit der Tabellebis 31.03.2027bis 31.03.2027Beschluss vom 09.07.2025

Quellen: Beschluss BK 2/2025 der AK Caritas; TVöD BT-B, Anlage E gültig ab 01.05.2026 (VKA-Lesefassung, PDF-Seite 28) und § 51a (PDF-Seiten 13 bis 14); Rundschreiben der ARK.DD vom 11.07.2025. Stand Oktober 2026.

Die Caritas-P-Tabelle ist in den Gruppen P 6 bis P 16 auf den Cent dieselbe wie die Anlage E des TVöD. Der Unterschied liegt in der untersten Gruppe und im Kalender: Der TVöD führt für Pflegehelfer ohne Ausbildung die Gruppe P 5 mit 2.907,18 € bis 3.629,25 €, die Caritas die Gruppe P 4 mit 2.941,25 € bis 3.154,01 €. Beim Einstieg zahlt die Caritas hier also etwas mehr, in Stufe 6 der TVöD deutlich mehr. Und weil die Caritas ihren zweiten Erhöhungsschritt auf den 1. Februar 2026 gelegt hat, lag sie drei Monate lang vor den kommunalen Häusern. Die Diakonie Deutschland rechnet in einem eigenen System mit Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen, dessen Werte erst zum 1. September 2026 um 3,0 % gestiegen sind. Ein direkter Vergleich je Rolle ist deshalb nur über die konkrete Eingruppierung möglich.

Eine Besonderheit stellt die Region Ost dar. Die Regionalkommission Ost beschließt eigene Tabellen, die für 2026 102,5 % der mittleren Werte vom 1. Juli 2025 betragen. Eine Pflegefachkraft in Sachsen, Thüringen oder Brandenburg verdient in P 7 nach dieser Tabelle 3.500,06 € bis 4.292,83 €, also geringfügig weniger als nach der Bundestabelle ab Februar 2026. Beschäftigte in Berlin fallen je nach Einrichtung ebenfalls unter die Region Ost.

Was ändert sich 2027?

Zwei Dinge stehen fest, eines ist offen. Fest steht erstens die Befristung: Die mittleren Werte der Tabelle gelten bis zum 31. März 2027. Fest steht zweitens, dass die AVR zum 1. Januar 2027 neu strukturiert werden. Die Bundeskommission hat dazu am 9. Oktober 2025 beschlossen, die zahlreichen Anlagen zu vereinheitlichen: Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt künftig einheitlich 39 Stunden, in Krankenhäusern 38,5 Stunden, eine Jahressonderzahlung löst Weihnachtszuwendung und Urlaubsgeld der alten Vergütungsgruppen ab, und die Entgelttabellen entsprechen weiterhin im Wesentlichen denen des TVöD-VKA, ergänzt um zwei neue Gruppen 16 und 17 für Führungskräfte. Die Befristung der Tabellenwerte bleibt dabei bestehen.

Offen ist der dritte Teil der Tarifrunde 2025. Der TVöD-Abschluss vom April 2025 enthält neben der Tabellenerhöhung weitere Elemente, etwa zu Urlaub und Arbeitszeit, die die Caritas bisher nicht übernommen hat. Im zweiten Teil-Beschluss vom 4. Dezember 2025 wurde nur die Eingruppierung der Hebammen nachgezogen. Ein Vermittlungsvorschlag zu den übrigen Punkten fand in der Sitzung der Bundeskommission am 8. Oktober 2026 keine Mehrheit, die Mitarbeiterseite hat den erweiterten Vermittlungsausschuss angerufen. Bis zu einer Einigung gilt für Urlaub, Arbeitszeit und Jahressonderzahlung der bisherige AVR-Text.

Aktuelle Stellen bei Caritas-Trägern

Ob eine Stelle nach AVR Caritas vergütet wird, steht in aller Regel im Anzeigentext, häufig mit dem Zusatz „Anlage 32″ oder der Entgeltgruppe. Alle Arbeitgeber mit ihren offenen Stellen finden Sie in unserem Bereich Arbeitgeber. Nach Einrichtungsart sortiert sammeln die Bereiche Stationäre Altenpflege, Krankenhaus und Klinik und Ambulanter Pflegedienst die Anzeigen, nach Beruf die Bereiche Pflegefachkraft, Pflegehilfe und Pflegedienstleitung. Wo die Anzeige keine Gruppe nennt, hilft die Tabelle oben, das Angebot einzuordnen.

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Fazit

Die AVR Caritas sind für Pflegekräfte transparenter, als ihr Ruf als Kirchenrecht vermuten lässt: Eine öffentliche P-Tabelle, Tätigkeitsmerkmale mit klaren Schwellen und Zulagen, deren Höhe in Beschlüssen nachlesbar ist. Wer seine Gruppe und Stufe kennt, kann ein Caritas-Angebot auf den Euro genau mit einem kommunalen vergleichen und weiß, welche Entwicklung in den nächsten 15 Jahren tariflich drin ist. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur AVR Caritas Gehaltstabelle

Ergänzend beantworten wir fünf Fragen, die zur Vergütung bei der Caritas besonders häufig gestellt werden.

Gilt für das Pflegeheim die Anlage 32 oder die Anlage 33?

Die Anlage 32. Sie erfasst den Pflegedienst in Heil- und Pflegeeinrichtungen, Heimen für alte und hilfsbedürftige Menschen, ambulanten Pflegediensten und teilstationären Einrichtungen, soweit diese nicht als Krankenhaus unter die Anlage 31 fallen. Die Anlage 33 regelt den Sozial- und Erziehungsdienst, also etwa Erzieher und Sozialarbeiter, mit einer eigenen S-Tabelle.

Ist die AVR Caritas dasselbe wie der TVöD?

Nein, aber die Caritas vollzieht die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes regelmäßig nach. Die P-Tabelle ist in den Gruppen P 6 bis P 16 wertgleich mit der Anlage E des TVöD, auch Pflegezulage und Monatszulage stimmen überein. Unterschiede bestehen bei der untersten Gruppe (P 4 statt P 5), bei den Stichtagen der Erhöhungen, bei Jahressonderzahlung, Arbeitszeit und Leistungsentgelt sowie darin, dass die AVR kein Tarifvertrag sind, sondern kirchliches Arbeitsvertragsrecht.

Wie viel Jahressonderzahlung bekommt eine Pflegefachkraft?

86 % des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt. Dieser Satz gilt für die Gruppen P 4 bis P 8, ab P 9 sind es 76 %. Für das Rechenbeispiel der Dienstgeberseite ergibt das im ersten Berufsjahr in P 7 eine Jahressonderzahlung von 3.287,90 €. Wer erst im Laufe des Jahres eingestellt wurde, erhält für jeden Monat ohne Entgeltanspruch ein Zwölftel weniger.

Gelten die Werte auch in Ostdeutschland?

Nicht eins zu eins. Die Regionalkommission Ost beschließt eigene Tabellen. Für 2026 betragen sie 102,5 % der mittleren Werte, die seit dem 1. Juli 2025 galten, in P 7 also 3.500,06 € bis 4.292,83 €. Die Faktenblätter der Dienstgeberseite erscheinen deshalb in zwei Ausgaben, eine für die Region Ost und eine für Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord und Nordrhein-Westfalen.

Wann steigt das Gehalt das nächste Mal?

Die Tabellenwerte sind bis zum 31. März 2027 befristet, eine neue Tabelle setzt also einen neuen Beschluss der Bundeskommission voraus. Unabhängig davon steigt das eigene Entgelt mit jeder erreichten Stufe, und zum 1. Januar 2027 treten die neu strukturierten AVR in Kraft. Einzelne offene Punkte der Tarifrunde 2025 liegen seit Oktober 2026 im erweiterten Vermittlungsausschuss.