TVöD Pflege Tabelle 2026: P-Tabelle, Eingruppierung und Zulagen

Die P-Tabelle des TVöD legt fest, was Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verdienen. Seit dem 1. Mai 2026 reicht sie von 2.907,18 € bis 6.937,70 € im Monat. Auch andere Träger orientieren sich an ihr. Dieser Artikel zeigt die komplette Tabelle für 2026 und 2025, erklärt die Eingruppierung von der Pflegehilfe bis zur Leitung und rechnet Zulagen und Jahressonderzahlung bis zum Jahresgehalt durch.

Veröffentlicht: 05.11.202618 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die P-Tabelle ist die Entgelttabelle für Pflegekräfte im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Kommunen. Sie gilt in kommunalen Krankenhäusern ebenso wie in kommunalen Pflegeeinrichtungen.
  • Die Gehaltstabelle 2026 gilt seit dem 1. Mai 2026 und läuft mindestens bis zum 31. März 2027. Sie reicht von 2.907,18 € (P 5, Stufe 1) bis 6.937,70 € (P 16, Stufe 6) im Monat.
  • In P 7 beginnt eine Pflegefachkraft bei 3.510,30 €, ab dem 16. Berufsjahr sind es 4.305,40 €. Pflegehelfer stehen in P 5 oder P 6, Praxisanleiter in P 8, Fachkräfte mit Fachweiterbildung in P 9.
  • Jede Pflegekraft erhält zusätzlich 166,82 € Zulagen im Monat. Hinzu kommen 250 € bei ständiger Wechselschicht und Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag.
  • Die Jahressonderzahlung beträgt in den Gruppen P 5 bis P 8 90 % und ab P 9 85 % eines Monatsentgelts. Eine Pflegefachkraft im Wechselschichtdienst kommt so nach unserer Rechnung auf rund 50.660 € bis 60.920 € im Jahr.
  • Ab dem 1. Januar 2027 gibt es 31 statt 30 Urlaubstage. Über die Tabelle ab April 2027 wird neu verhandelt.

Was bedeutet TVöD in der Pflege?

TVöD steht für Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Für die Pflege ist der Teil entscheidend, den die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit den Gewerkschaften ver.di und dbb abschließt. Er gilt für Beschäftigte bei Städten, Landkreisen und ihren Gesellschaften, also vor allem in kommunalen Kliniken, städtischen Altenheimen und ihren ambulanten Diensten. Das Tarifwerk besteht aus einem Allgemeinen Teil und mehreren Besonderen Teilen. Für Krankenhäuser gilt der Besondere Teil Krankenhäuser, kurz TVöD-K oder BT-K, für Pflegeheime der Besondere Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen, kurz BT-B.

„TVöD-P“ ist dagegen kein eigener Tarifvertrag, sondern die verbreitete Kurzform für die Anlage E, also die Entgelttabelle für den Pflegedienst. Beide Besonderen Teile enthalten dieselben Werte, das Tabellenentgelt hängt also nicht davon ab, ob jemand in der Klinik oder im Heim arbeitet. Die Unterschiede liegen in der Arbeitszeit und bei einzelnen Zulagen. Eine eigene Spalte für Ostdeutschland kennt die Anlage E nicht. Für Unikliniken und Landeskrankenhäuser gilt dagegen der TV-L mit eigenen Gruppen, und kirchliche Träger vergüten nach eigenem Arbeitsrecht. Wie nah die Caritas dem TVöD kommt, zeigt unser Artikel zur AVR Caritas Gehaltstabelle Pflege 2026.

Wie häufig der TVöD in der Pflege eine Rolle spielt, zeigen die Stellenanzeigen. Von den 8.064 aktiven Anzeigen auf pflegejobs-direkt.de nannten zum Stichtag 2. November 2026 genau 2.199 ein Tarifwerk. Die TVöD-Familie stand dabei mit 668 Anzeigen hinter der AVR-Familie der kirchlichen Träger mit 1.254 Anzeigen und deutlich vor dem TV-L mit 73 Anzeigen. Die 668 Anzeigen stammten von 39 Arbeitgebern, davon allein 231 von Asklepios. Auffällig ist der Schwerpunkt: 496 dieser Anzeigen kamen aus Krankenhäusern, nur 48 aus der stationären Altenpflege. Die Nennung in einer Anzeige sagt allerdings noch nicht, ob ein Haus den Tarifvertrag vollständig anwendet oder einzelne Teile übernimmt. In den Anzeigen finden sich beide Formulierungen, etwa eine Jahressonderzahlung „nach TVöD-K“ oder eine Eingruppierung „nach den Vorgaben des TVöD-VKA“. Hier lohnt es sich, im Gespräch nach dem genauen Tarifvertrag zu fragen.

Wie sieht die TVöD Pflege Tabelle 2026 aus?

Am 6. April 2025 einigten sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften nach einer Schlichtung auf den aktuellen Abschluss. Die Tabellenwerte stiegen zum 1. April 2025 um 3,0 %, mindestens aber um 110 € im Monat, und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 % (PDF-Seite 1). Wer die Tabelle zum ersten Mal liest, muss nur drei Dinge wissen. Die Zeilen sind die Entgeltgruppen, in denen sich Ausbildung und Aufgabe niederschlagen, das P steht für Pflege. Die Spalten sind die Stufen, in die man mit wachsender Erfahrung beim selben Arbeitgeber aufrückt. Am Schnittpunkt steht das Tabellenentgelt, das Grundgehalt ohne Zulagen und Sonderzahlung. In den Gruppen ab P 7 fehlt die Stufe 1, dort beginnt die Tabelle mit der Stufe 2. Seit dem 1. Mai 2026 gelten diese Werte:

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 16–5.240,045.415,905.983,766.645,716.937,70
P 15–5.132,295.293,235.695,606.177,166.361,06
P 14–5.013,535.170,595.563,226.096,686.194,02
P 13–4.894,785.047,945.430,825.707,285.778,68
P 12–4.657,224.802,615.166,045.389,295.493,13
P 11–4.419,714.557,304.901,275.129,695.233,54
P 10–4.184,404.312,384.675,424.850,634.960,96
P 9–3.992,394.184,404.312,384.558,594.662,42
P 8–3.701,213.862,804.075,584.247,924.488,98
P 7–3.510,303.701,213.998,334.149,594.305,40
P 63.012,493.187,413.363,473.737,953.833,414.013,41
P 52.907,183.146,333.216,623.334,093.422,223.629,25

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto bei Vollzeit, Anlage E (Pflegedienst) zum TVöD VKA, gültig ab 01.05.2026. Quelle: VKA-Lesefassung TVöD BT-B, Stand 01.01.2026 (PDF-Seite 28), identisch in der Lesefassung BT-K (PDF-Seite 22).

Gehaltsspannen der P-Gruppen von der Eingangsstufe bis Stufe 6 (ab 01.05.2026)

P 5 2.907–3.629 €

P 6 3.012–4.013 €

P 7 3.510–4.305 €

P 8 3.701–4.489 €

P 9 3.992–4.662 €

P 10 4.184–4.961 €

P 11 4.420–5.234 €

P 12 4.657–5.493 €

P 13 4.895–5.779 €

P 14 5.014–6.194 €

P 15 5.132–6.361 €

P 16 5.240–6.938 €

2.0003.0004.0005.0006.0007.000

Angaben in € brutto im Monat

Der Blick auf die Spannen zeigt, wie viel die Berufsjahre wert sind. Von der Eingangsstufe bis zur Stufe 6 wächst das Entgelt in P 5 um rund 25 %, in P 6 um rund 33 % und in P 7 um rund 23 %. Bemerkenswert ist der Vergleich mit der Caritas: Deren unterste Gruppe P 4 endet in Stufe 6 bei 3.154,01 €, die Gruppe P 5 des TVöD dagegen bei 3.629,25 €. Für Pflegehelfer ohne Ausbildung zahlt sich die lange Betriebszugehörigkeit im TVöD also deutlich stärker aus. In den Gruppen P 6 bis P 16 sind beide Tabellen auf den Cent gleich.

Wie lautete die TVöD Pflege Tabelle 2025?

Für Abrechnungen von April 2025 bis April 2026 gilt noch die vorherige Tabelle. In den untersten Gruppen griff dabei der Mindestbetrag von 110 €, aus 2.718,00 € in P 5, Stufe 1 wurden so 2.828,00 €, was einem Plus von rund 4 % entspricht.

GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 16–5.097,325.268,395.820,786.464,706.748,74
P 15–4.992,505.149,065.540,476.008,916.187,80
P 14–4.876,975.029,765.411,695.930,626.025,31
P 13–4.761,464.910,455.282,905.551,835.621,28
P 12–4.530,374.671,805.025,335.242,505.343,51
P 11–4.299,334.433,174.767,774.989,975.090,99
P 10–4.070,434.194,924.548,074.718,514.825,84
P 9–3.883,654.070,434.194,924.434,434.535,43
P 8–3.600,403.757,593.964,574.132,224.366,71
P 7–3.414,693.600,403.889,434.036,574.188,13
P 62.930,443.100,593.271,863.636,143.729,003.904,10
P 52.828,003.060,633.129,013.243,283.329,013.530,40

Monatliche Tabellenentgelte in € brutto bei Vollzeit, Anlage E (Pflegedienst) zum TVöD VKA, gültig vom 01.04.2025 bis 30.04.2026. Quelle: VKA-Lesefassung TVöD BT-B, Stand 01.01.2026 (PDF-Seite 27).

Wie funktioniert die Eingruppierung im TVöD Pflege?

Maßgeblich für die Gruppe ist das Tätigkeitsmerkmal in der Entgeltordnung der VKA, Teil B Abschnitt XI (PDF-Seite 143). Es kommt auf die Tätigkeit an, die tatsächlich auszuüben ist, zusammen mit der dafür nötigen Ausbildung. Krankenpflegehelfer und Altenpflegehelfer laufen dabei unter dem gemeinsamen Begriff „Pflegehelfer“. Für die Pflege am Bett gelten diese Merkmale:

GruppeTätigkeitsmerkmalTypische Rolle
P 5Pflegehelfer mit entsprechender TätigkeitPflegehilfskraft ohne Ausbildung
P 6Pflegehelfer mit mindestens einjähriger AusbildungAltenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer
P 7Pfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung; OTA und ATAPflegefachkraft, OP-Assistenz
P 8Tätigkeit hebt sich durch besondere Schwierigkeit erheblich aus P 7 heraus; Praxisanleiter mit ZusatzqualifikationWundmanager, Pain Nurse, Stroke Unit, Intermediate Care, Praxisanleitung
P 9Abgeschlossene Fachweiterbildung; HygienefachkraftFachkraft Intensiv und Anästhesie, Hygiene

Tätigkeitsmerkmale nach Teil B Abschnitt XI Ziffer 1 der Entgeltordnung VKA, verkürzt wiedergegeben. Quelle: VKA-Broschüre TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen, 10. Auflage 2025 (PDF-Seiten 144 bis 147).

Was als besondere Schwierigkeit gilt, zählt eine Ergänzung zum Tariftext abschließend auf, die Protokollerklärung Nr. 4 (PDF-Seite 147). Drei Wege führen von P 7 nach P 8:

  • Spezialbereich: Die Arbeit in einem Bereich, für den eine Fachweiterbildung vorgesehen ist, etwa auf der Intensivstation. Die Weiterbildung selbst ist dafür nicht nötig, mit ihr geht es nach P 9.
  • Besondere Aufgabe: Wundmanagement, Gefäßassistenz, Breast Nurse, Pain Nurse, der Einsatz auf einer Stroke Unit oder einer Intermediate-Care-Station sowie bei den Begleitenden Psychiatrischen Diensten.
  • Case- oder Caremanagement: Die Tätigkeit in der Fallsteuerung, also der Abstimmung der Versorgung über Stationen und Einrichtungen hinweg.

Pflegekräfte mit abgeschlossenem Studium fallen aus der P-Tabelle heraus. Wer eine hochschulische Ausbildung und eine dazu passende, wissenschaftsbasierte Tätigkeit nachweist, steht in der Entgeltgruppe 9b (PDF-Seite 145) der allgemeinen Tabelle, die seit Mai 2026 von 3.779,84 € bis 5.313,37 € reicht. Darüber liegen die Gruppen 9c bis 12 für besonders verantwortungsvolle Aufgaben. Das Studium allein genügt dafür nicht, die Stelle muss die Anforderungen auch verlangen.

Für Leitungskräfte legt die Entgeltordnung eine feste Organisationsstruktur zugrunde. Sie zählt die fachlich unterstellten Beschäftigten: Einer Gruppen- oder Teamleitung sind in der Regel nicht mehr als neun unterstellt, einer Stationsleitung nicht mehr als zwölf, einer Bereichs- oder Abteilungsleitung nicht mehr als 48. Abweichende Bezeichnungen spielen dabei keine Rolle, ein Wohnbereich kann also einer Station entsprechen. Daraus ergeben sich die folgenden Gruppen:

GruppeLeitungsfunktionEingangsstufeStufe 6
P 9Ständige Vertretung einer Gruppen- oder Teamleitung3.992,39 €4.662,42 €
P 10Gruppen- oder Teamleitung; ständige Vertretung bei großen Gruppen oder Teams4.184,40 €4.960,96 €
P 11Große Gruppen oder Teams oder höheres Maß an Verantwortung; ständige Vertretung einer Stationsleitung4.419,71 €5.233,54 €
P 12Stationsleitung; ständige Vertretung einer großen Station oder eines Bereichs4.657,22 €5.493,13 €
P 13Große Stationen oder höheres Maß an Verantwortung4.894,78 €5.778,68 €
P 14Bereichs- oder Abteilungsleitung; ständige Vertretung eines großen Bereichs5.013,53 €6.194,02 €
P 15Große Bereiche oder erheblich herausgehobene Aufgaben5.132,29 €6.361,06 €
P 16Nochmals erheblich höhere Verantwortung5.240,04 €6.937,70 €

Tätigkeitsmerkmale nach Teil B Abschnitt XI Ziffer 2 der Entgeltordnung VKA, verkürzt wiedergegeben, Beträge brutto im Monat ab 01.05.2026. Quelle: VKA-Broschüre TVöD Pflege- und Betreuungseinrichtungen, 10. Auflage 2025 (PDF-Seiten 148 und 149).

Wie diese Merkmale anzuwenden sind, hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen geklärt. Die Zahlen sind danach Regelwerte in Vollzeitstellen und keine starren Grenzen. Teilzeitkräfte zählen anteilig, und maßgeblich ist der Stellenplan, auch wenn nicht alle Stellen besetzt sind. Vier Entscheidungen sind für die Praxis besonders wichtig:

  • Große Gruppe (P 11): In der Regel ab mehr als neun fachlich unterstellten Vollzeitstellen (4 AZR 309/20).
  • Wohnbereichsleitung (P 12): Ein Wohnbereich im Pflegeheim ist eine Station, wenn er organisatorisch eigenständig ist. Die Leitung steht dann in P 12, im entschiedenen Fall bei nur 8,78 unterstellten Vollzeitstellen (4 ABR 25/21).
  • Große Station (P 13): In der Regel ab mehr als zwölf fachlich unterstellten Vollzeitstellen (4 AZR 173/19).
  • Bereich (P 14): In der Regel, wenn mehrere Stationen mit eigenen Stationsleitungen unterstellt sind. Die Zahl 48 ist dabei keine Mindestgröße, sondern trennt den Bereich vom großen Bereich in P 15 (4 ABR 1/21, zu den insoweit gleichlautenden AVR Caritas für Krankenhäuser).

Interessant ist, welche Gruppen Arbeitgeber überhaupt nennen. In den Stellenanzeigen auf pflegejobs-direkt.de war die P-Gruppe zum Stichtag 2. November 2026 eher die Ausnahme: P 7 stand in 95 Anzeigen von zehn Arbeitgebern, P 8 in 36 Anzeigen von acht Arbeitgebern und P 6 in zwölf Anzeigen von vier Arbeitgebern. Alle übrigen Gruppen kamen auf einstellige Werte. Fehlt die Angabe, gehört die Frage nach Gruppe und Stufe in das Bewerbungsgespräch. Wie die Rollen hinter P 8 und den Leitungsgruppen aussehen, erklären unsere Artikel zum Praxisanleiter und zur Pflegedienstleitung. Den Einstieg über P 5 und P 6 beschreibt der Beitrag zum Gehalt und zur Ausbildung von Pflegehelfern.

Wie laufen die Stufen im TVöD Pflege?

Die Stufen regeln, wie das Gehalt mit der Erfahrung steigt. Grundlage ist § 16 TVöD (VKA) (PDF-Seiten 31 und 32): Nach einem Jahr geht es von Stufe 1 in Stufe 2, danach liegen zwei, drei, vier und fünf Jahre zwischen den Stufen. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Arbeitgeber die Zeit bis zu den Stufen 4 bis 6 nach § 17 Abs. 2 (PDF-Seite 32) verkürzen oder verlängern. Für die Pflege gelten nach § 51a BT-B (PDF-Seite 13) und dem gleichlautenden § 52 BT-K (PDF-Seite 13) zwei Abweichungen: P 7 bis P 16 starten direkt in Stufe 2, und in P 7 und P 8 bleibt man dort drei statt zwei Jahre. In P 7 sieht der Weg durch die Stufen so aus:

StufeErreicht nachBerufsjahrP 7 ab 01.05.2026
Stufe 2Einstellung (Eingangsstufe)1. bis 3.3.510,30 €
Stufe 33 Jahren in Stufe 24. bis 6.3.701,21 €
Stufe 43 Jahren in Stufe 37. bis 10.3.998,33 €
Stufe 54 Jahren in Stufe 411. bis 15.4.149,59 €
Stufe 65 Jahren in Stufe 5ab 16.4.305,40 €

Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) (PDF-Seite 32) und § 51a Abs. 2 und 3 BT-B (PDF-Seite 13), Beträge brutto im Monat aus der Anlage E ab 01.05.2026 (PDF-Seite 28). Die Berufsjahre gelten bei einem Start in der Eingangsstufe ohne Unterbrechung.

Beim Arbeitgeberwechsel geht die Stufe nicht automatisch verloren. Nach § 16 Abs. 2 (PDF-Seite 31) führt mindestens ein Jahr einschlägige Berufserfahrung in die Stufe 2 und mindestens drei Jahre in aller Regel in die Stufe 3. Wer mit zehn Jahren Erfahrung als Pflegefachkraft wechselt, beginnt also in aller Regel in Stufe 3 statt in Stufe 5. In P 7 sind das rund 450 € weniger im Monat. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber frühere Tätigkeiten anerkennen, wenn sie für die neue Stelle förderlich sind und er damit seinen Personalbedarf deckt. Wer unmittelbar aus dem öffentlichen Dienst oder von einem Arbeitgeber mit vergleichbarem Tarif kommt, kann die erreichte Stufe nach § 16 Abs. 2a (PDF-Seite 32) ganz oder teilweise behalten, ein Anspruch besteht darauf allerdings nicht. Dieses Thema gehört deshalb in jede Gehaltsverhandlung. Bei einer Höhergruppierung bleibt die Stufe erhalten, und die Stufenlaufzeit beginnt nach § 50 BT-B (PDF-Seite 10) von vorn.

Welche Zulagen kommen zum Tabellenentgelt?

Das Tabellenentgelt ist nur der Sockel. Zwei Zulagen erhält jede Pflegekraft der Gruppen P 5 bis P 16 unabhängig vom Dienstplan, die übrigen hängen von Schichtsystem und Einsatzbereich ab. Die beiden Schichtzulagen trennt vor allem die Nachtarbeit: Wechselschicht nach § 7 TVöD (PDF-Seite 22) bedeutet, dass rund um die Uhr gearbeitet wird und die Beschäftigten spätestens nach einem Monat wieder zur Nachtschicht eingeteilt werden. Schichtarbeit verlangt dagegen nur einen regelmäßigen Wechsel des Arbeitsbeginns um mindestens zwei Stunden. Diese Beträge gelten seit dem 1. Mai 2026:

ZulageBetragWer sie erhält
Pflegezulage141,82 € im Monatalle in P 5 bis P 16
Monatszulage25,00 € im Monat (Baden-Württemberg 35,00 €)alle in P 5 bis P 16, fester Betrag ohne Tariferhöhungen
Wechselschichtzulage250,00 € im Monat oder 1,49 € je Stunde (BT-B: 1,47 €)ständige oder nicht ständige Wechselschicht
Schichtzulage100,00 € im Monat oder 0,59 € je Stundeständige oder nicht ständige Schichtarbeit
Intensivzulage100,00 € im MonatP 5 bis P 9 bei überwiegender Pflege in der Intensivmedizin
Zulage für besondere Stationen46,02 € im MonatP 5 bis P 9 bei überwiegender Pflege etwa auf geriatrischen, geschlossenen psychiatrischen oder Infektionsstationen
Jahressonderzahlung90 % (P 5 bis P 8), 85 % (P 9 bis P 16) eines Monatsentgeltsalle, die am 1. Dezember beschäftigt sind

Beträge brutto. Quellen: VKA-Lesefassungen Stand 01.01.2026, § 51a Abs. 4 und 5 BT-B (PDF-Seite 14), § 49a BT-B (PDF-Seite 10), § 50 BT-K (PDF-Seite 11), § 52a BT-B (PDF-Seite 16); Protokollerklärungen Nr. 1 und 2 der Entgeltordnung (PDF-Seite 146) für Intensiv- und Stationszulage.

Grundlage der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD (VKA) (PDF-Seite 40) ist der Durchschnitt dessen, was von Juli bis September tatsächlich gezahlt wurde. Zulagen und Zeitzuschläge zählen also mit, das zusätzliche Entgelt für Überstunden und Leistungsprämien dagegen nicht. Im Tarifabschluss von 2025 (PDF-Seite 8) wurde die Sonderzahlung für die Kommunen ab 2026 einheitlich auf 85 % gesetzt, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aber ausdrücklich davon ausgenommen. Für sie gilt eine eigene Regelung mit 90 % in den unteren Gruppen. Dazu kommt eine betriebliche Altersversorgung nach § 25 TVöD (PDF-Seite 45), in der Regel über eine kommunale Zusatzversorgungskasse.

Was bringen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienste?

Für Dienste zu ungünstigen Zeiten zahlt der TVöD nach § 8 Abs. 1 (PDF-Seiten 23 und 24) Zeitzuschläge. Berechnungsgrundlage ist nicht die eigene Stufe, sondern immer die Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Treffen mehrere Zuschläge von Sonntag, Feiertag, Heiligabend oder Silvester und Samstag zusammen, wird nur der höchste gezahlt, der Nachtzuschlag kommt jedoch hinzu. Für eine Pflegefachkraft in P 7 haben wir das auf die Stunde umgerechnet:

AnlassZuschlagP 7 je Stunde
Nachtarbeit20 %4,37 €
Samstag 13 bis 21 Uhr20 %4,37 €
Sonntag25 %5,46 €
Feiertag mit Freizeitausgleich35 %7,64 €
Feiertag ohne Freizeitausgleich135 %29,47 €
24. und 31. Dezember ab 6 Uhr35 %7,64 €
Überstunden30 % (ab P 12 15 %)6,55 €

Eigene Berechnung auf Basis von § 8 Abs. 1 TVöD (PDF-Seiten 23 und 24) und § 49a BT-B (PDF-Seite 10): 3.701,21 € (P 7, Stufe 3) geteilt durch das 4,348-fache von 39 Wochenstunden (§ 24 Abs. 3 TVöD, PDF-Seite 45) ergibt 21,83 € je Stunde, Beträge brutto, Stand 01.05.2026. Die Zuordnung der Überstunden-Sätze folgt der Tabelle in § 51a Abs. 1 BT-B (PDF-Seite 13, P 12 entspricht Entgeltgruppe 9c).

Was verdienen Pflegekräfte im TVöD im Jahr?

Ein Monatsbetrag allein sagt wenig darüber aus, was am Jahresende zusammenkommt. Wir haben deshalb für typische Rollen in einem Pflegeheim nachgerechnet, was Tabellenentgelt, die beiden festen Zulagen und die Jahressonderzahlung ergeben. Für die Pflegekräfte im Schichtdienst haben wir die Zulage für ständige Wechselschicht angesetzt, für die Leitung nicht. Zeitzuschläge sind nicht enthalten, weil sie vom Dienstplan abhängen, das tatsächliche Jahresgehalt liegt mit ihnen also höher.

RolleGruppe und StufeMonatSonderzahlungJahr
Pflegehelfer, EinstiegP 5, Stufe 13.324,00 €2.991,60 €42.879,60 €
Pflegehelfer, nach 15 JahrenP 5, Stufe 64.046,07 €3.641,46 €52.194,30 €
Pflegefachkraft, EinstiegP 7, Stufe 23.927,12 €3.534,41 €50.659,85 €
Pflegefachkraft, nach 15 JahrenP 7, Stufe 64.722,22 €4.250,00 €60.916,64 €
Wohnbereichs- oder Stationsleitung, EinstiegP 12, Stufe 24.824,04 €4.100,43 €61.988,91 €
Wohnbereichs- oder Stationsleitung, EndstufeP 12, Stufe 65.659,95 €4.810,96 €72.730,36 €

Eigene Berechnung in € brutto bei Vollzeit mit 39 Wochenstunden: Tabellenentgelt ab 01.05.2026 plus 166,82 € Zulagen, in P 5 und P 7 plus 250,00 € Wechselschichtzulage; Sonderzahlung 90 % (P 5, P 7) beziehungsweise 85 % (P 12) des Monatsbetrags; Jahreswert gleich zwölf Monate plus Sonderzahlung. Quelle der Werte: VKA-Lesefassung BT-B, Stand 01.01.2026 (PDF-Seiten 10, 14, 16 und 28). Keine amtliche Rechnung, Nettobeträge weisen wir bewusst nicht aus.

Bei Teilzeit zählt der Anteil an der Vollzeit. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach § 6 TVöD (PDF-Seite 20) in Pflegeeinrichtungen 39 Stunden in der Woche. In Krankenhäusern sind es nach § 44 BT-K (PDF-Seite 5) 38,5 Stunden, in Baden-Württemberg ebenfalls 39. Für dasselbe Tabellenentgelt arbeitet eine Pflegefachkraft im Krankenhaus also eine halbe Stunde weniger. Seit dem Abschluss von 2025 können Arbeitgeber und Beschäftigte die Arbeitszeit außerdem freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden erhöhen, eine Vereinbarung gilt jeweils höchstens 18 Monate.

Wie weit der Tarif über der gesetzlichen Untergrenze liegt, zeigt der Vergleich mit dem Pflegemindestlohn, der in Pflegebetrieben gilt, nach § 1 der Pflegearbeitsbedingungenverordnung aber nicht in Krankenhäusern. Wir haben dazu die Eingangsstufe je Gruppe mit den beiden festen Zulagen auf die Stunde umgerechnet und den Werten aus § 2 der Verordnung gegenübergestellt:

QualifikationTVöD je StundeMindestlohn seit 01.07.2026Abstand
Ohne Ausbildung (P 5)18,13 €16,52 €1,61 €
Einjährige Ausbildung (P 6)18,75 €17,80 €0,95 €
Pflegefachkraft (P 7)21,68 €21,03 €0,65 €

Eigene Berechnung in € brutto: Eingangsstufe der Anlage E ab 01.05.2026 (P 5 und P 6 Stufe 1, P 7 Stufe 2) plus 166,82 € Zulagen, geteilt durch das 4,348-fache von 39 Wochenstunden. Mindestentgelt nach § 2 Abs. 1 der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung. Zum 01.07.2027 steigt es laut Verordnung auf 16,95 €, 18,26 € und 21,58 €.

Auffällig ist, wie knapp der Abstand beim Berufseinstieg der Pflegefachkräfte ausfällt. Der Tarifvorteil liegt deshalb weniger im Einstiegsgehalt als in den Stufen, den Zuschlägen, der Sonderzahlung und der Zusatzversorgung.

Was verdienen Auszubildende nach dem TVöD?

Auszubildende haben einen eigenen Tarifvertrag, den TVAöD Pflege. Im Abschluss von 2025 wurden die Ausbildungsentgelte in zwei Schritten um je 75 € angehoben. Für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann gelten diese Sätze:

Ausbildungsjahr01.04.2025 bis 30.04.2026seit 01.05.2026
1. Jahr1.415,69 €1.490,69 €
2. Jahr1.477,07 €1.552,07 €
3. Jahr1.578,38 €1.653,38 €

Monatliche Ausbildungsentgelte in € brutto nach § 8 Abs. 1 TVAöD Besonderer Teil Pflege, VKA-Lesefassung Stand 01.07.2025 (PDF-Seite 4).

Ausbildungsentgelt Pflegefachkraft nach dem TVAöD (seit 01.05.2026)

1. Ausbildungsjahr1.491 €
2. Ausbildungsjahr1.552 €
3. Ausbildungsjahr1.653 €

Monatliches Bruttoentgelt, auf volle Euro gerundet, Balken ab 0 € gemessen

Die AVR Caritas zahlen seit dem 1. Februar 2026 dieselben Beträge. Wer die Abschlussprüfung mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“ besteht, wird nach dem Abschluss von 2025 (PDF-Seite 4) bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, sofern eine passende freie Stelle vorhanden ist und keine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Mehr zu den Stellen finden Sie im Bereich Ausbildung Pflege.

Was unterscheidet den TVöD von AVR Caritas und AVR Diakonie?

Wer zwischen kommunalen und kirchlichen Trägern wechselt, vergleicht meist zuerst die Tabelle. Bei der Caritas ist sie in fast allen Gruppen identisch, die Unterschiede liegen im Kleingedruckten. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Punkte gegenüber:

KriteriumTVöD (VKA)AVR CaritasAVR Diakonie Deutschland
TabelleP 5 bis P 16P 4, P 6 bis P 16eigene Entgeltgruppen
Pflegefachkraft, Einstieg3.510,30 €3.510,30 €nicht direkt vergleichbar
Letzte Erhöhung+2,8 % zum 01.05.2026+2,8 % zum 01.02.2026+3,0 % zum 01.09.2026
Sonderzahlung bis P 890 %86 %eigene Regelung
Sonderzahlung ab P 985 %76 %eigene Regelung
Wohnbereichsleitung im PflegeheimP 12P 10, ab 12 Unterstellten P 11, ab 25 P 12eigene Regelung
Urlaub ab 202731 TageStand November 2026: 30 Tageeigene Regelung

Beträge brutto im Monat. Quellen: VKA-Lesefassung BT-B, Stand 01.01.2026 (PDF-Seiten 16 und 28); § 26 TVöD, Fassung ab 01.01.2027 (PDF-Seite 46); AVR Caritas nach unserem Artikel zur Caritas-Tabelle; Wohnbereichsleitung im TVöD nach Bundesarbeitsgericht, 4 ABR 25/21, sofern der Wohnbereich eine Station im Tarifsinn ist; Rundschreiben der ARK.DD vom 11.07.2025.

Im Vergleich zur Caritas zahlt der TVöD also bei gleicher Tabelle die höhere Sonderzahlung. Für eine Pflegefachkraft in P 7, Stufe 2 macht der Unterschied von vier Prozentpunkten bei einem Monatsbetrag von 3.927,12 € rund 157 € im Jahr aus. In den Gruppen ab P 9 fällt er mit neun Prozentpunkten deutlich stärker ins Gewicht. Hinzu kommt die Eingruppierung der Leitungen im Pflegeheim, die im TVöD bis zu zwei Gruppen höher ausfallen kann als bei der Caritas.

An diesem Abstand ändern auch die AVR Caritas 2027 (PDF-Seite 35) vorerst nichts, die ab dem 1. Januar 2027 gelten und die Sonderzahlung bei 86 % und 76 % belassen. Allerdings ist die Caritas-Tarifrunde 2025 noch offen: Ein Vermittlungsvorschlag sah unter anderem eine schrittweise Anhebung auf einheitlich 90 % bis 2030 vor und fand am 8. Oktober 2026 keine Mehrheit. Der erweiterte Vermittlungsausschuss tagt am 2. Februar 2027.

Was ändert sich 2027?

Zwei Daten sind für das kommende Jahr wichtig. Zum 1. Januar 2027 steigt der Urlaubsanspruch bei einer Fünftagewoche nach der neuen Fassung des § 26 (PDF-Seite 46) von 30 auf 31 Arbeitstage. Am 31. März 2027 endet außerdem die Mindestlaufzeit des Entgeltabschlusses (PDF-Seite 13). Neue Tabellenwerte setzt erst ein neuer Abschluss. Eine Prognose, wie hoch die nächste Erhöhung ausfällt, geben wir nicht ab. Pflegezulage und Schichtzulagen sind so geregelt, dass sie bei der nächsten allgemeinen Entgeltanpassung mitsteigen. Die Monatszulage von 25 € bleibt dagegen ein fester Betrag.

Aktuelle Stellen nach TVöD in der Pflege

Arbeitgeber, die nach TVöD zahlen, nennen das oft schon im Anzeigentext, manche auch mit Entgeltgruppe. Besonders häufig finden Sie solche Anzeigen im Bereich Krankenhaus und Klinik, seltener in den Bereichen Stationäre Altenpflege und Ambulanter Pflegedienst. Nach Beruf sortiert sammeln die Bereiche Pflegefachkraft, Pflegehilfe, Intensivpflege und Stationsleitung die offenen Stellen. Steht dort keine Gruppe, ordnen Sie das Angebot mit den Tätigkeitsmerkmalen oben selbst ein.

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Fazit

Die P-Tabelle des TVöD ist eine der transparentesten Gehaltsquellen der Pflege: Gruppe und Stufe bestimmen das Tabellenentgelt, Tätigkeitsmerkmale und Leitungsspannen die Gruppe, und die Zulagen lassen sich auf den Cent nachrechnen. Wer seine Gruppe kennt, kann ein Angebot schnell einordnen und sieht zugleich, wie sich das Gehalt über die Stufen entwickelt. Beim Vergleich mit anderen Trägern lohnt der zweite Blick auf Sonderzahlung, Arbeitszeit und die anerkannten Berufsjahre. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

FAQ: Häufige Fragen zur TVöD Pflege Tabelle

Rund um die Vergütung nach dem TVöD tauchen diese fünf Fragen besonders häufig auf.

Was verdient eine Pflegefachkraft nach TVöD?

Seit dem 1. Mai 2026 beträgt das Tabellenentgelt in P 7 zwischen 3.510,30 € in der Eingangsstufe und 4.305,40 € in Stufe 6. Hinzu kommen 166,82 € Pflege- und Monatszulage sowie bei ständiger Wechselschicht 250 €. Mit der Jahressonderzahlung von 90 % ergibt das nach unserer Rechnung rund 50.660 € im ersten und rund 60.920 € ab dem 16. Berufsjahr, jeweils ohne Zeitzuschläge.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-K und TVöD-P?

TVöD-K bezeichnet den Besonderen Teil für Krankenhäuser. TVöD-P ist die Kurzform für die Pflegetabelle, die Anlage E, und kein eigener Vertrag. Diese Tabelle gilt in Krankenhäusern ebenso wie in Pflegeeinrichtungen, die dort nach dem Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten. Der wichtigste Unterschied der beiden Besonderen Teile ist die Arbeitszeit: 38,5 Stunden im Krankenhaus, 39 Stunden im Pflegeheim, in Baden-Württemberg überall 39.

Wann erreiche ich die nächste Stufe?

In P 7 und P 8 nach drei Jahren in Stufe 2, drei Jahren in Stufe 3, vier Jahren in Stufe 4 und fünf Jahren in Stufe 5. In den übrigen Gruppen ab P 9 dauert der erste Schritt nur zwei Jahre, in P 5 und P 6 beginnt die Laufzeit in Stufe 1 mit einem Jahr. Maßgeblich ist die ununterbrochene Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber nach § 16 Abs. 3 TVöD (VKA) (PDF-Seite 32).

Bekomme ich die Jahressonderzahlung auch, wenn ich erst im Herbst anfange?

Anspruch haben alle, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen. Beginnt das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September, tritt der erste volle Kalendermonat an die Stelle des Bemessungszeitraums Juli bis September. Nach § 20 Abs. 4 TVöD (VKA) (PDF-Seite 40) vermindert sich die Zahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt. Im Krankenhaus gibt es nach § 54 BT-K (PDF-Seite 16) eine Besonderheit: Dort erhalten Beschäftigte die Zahlung auch, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember endet.

Gibt es einen TVöD-Rechner für die Pflege?

Einen eigenen Rechner bieten wir noch nicht an. Mit der Tabelle und unserem Rechenbeispiel kommen Sie jedoch schnell zum Bruttowert: Tabellenentgelt aus Gruppe und Stufe, plus 166,82 € Zulagen, plus Schicht- oder Wechselschichtzulage, multipliziert mit Ihrem Teilzeitfaktor. Für den Jahreswert rechnen Sie zwölf Monate plus Sonderzahlung. Netto-Werte hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse ab, deshalb weisen wir sie nicht aus.