Pflegedienstleitung: Stellenangebote

Die Pflegedienstleitung trägt die fachliche Verantwortung für die gesamte Pflege einer Einrichtung, von der Dienstplanung über die Qualitätssicherung bis zur Zusammenarbeit mit Ärzten, Angehörigen und Kostenträgern. Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, wer diese Aufgabe übernehmen darf. Hier finden Sie Leitungsstellen in Pflegeheimen, ambulanten Diensten und Tagespflegen.

337 aktuelle Stellen
Sparte
Einstieg
Anstellungsart
Bundesland
Befristung
337 Stellen
22.09.2026
PflegedienstleitungLeitung

Pflegedienstleitung (m/w/d)

BRK Kreisverband Rottal-Inn
WurmannsquickVollzeitStationäre AltenpflegeBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungGesundheitsangeboteJobrad und Fahrtkostenzuschuss+3 mehr
21.09.2026
PflegedienstleitungLeitung

Pflegedienstleitung (m/w/d)

Hospitalstiftung zu Altenburg
EisenachAVR-DDVollzeitAmbulanter Pflegedienst30 Tage UrlaubBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungGesundheitsangebote+3 mehr
21.09.2026
PflegedienstleitungLeitung

Pflegedienstleitung (m/w/d)

Alloheim
Sankt IngbertVollzeitStationäre Altenpflege30 Tage UrlaubBetriebliche AltersvorsorgeFort- und WeiterbildungGesundheitsangebote+2 mehr

Pflegedienstleitung: Stellenangebote in Zahlen

Auswertung der aktuell 337 offenen Stellen in dieser Kategorie auf pflegejobs-direkt.de, täglich aktualisiert.

Nach EinstiegLeitung (337)
Häufigste BenefitsFort- und Weiterbildung (85 %)Betriebliche Altersvorsorge (80 %)Mitarbeiterrabatte (75 %)30 Tage Urlaub (74 %)Jobrad und Fahrtkostenzuschuss (71 %)

Wer darf Pflegedienstleitung werden, und was gehört zur Aufgabe?

Pflegeheime und ambulante Pflegedienste dürfen nur unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft arbeiten. Diese verantwortliche Pflegefachkraft, in der Praxis meist Pflegedienstleitung oder kurz PDL genannt, muss drei Voraussetzungen erfüllen: eine Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger, dazu zwei Jahre praktische Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre und eine Weiterbildung für Leitungsfunktionen im Umfang von mindestens 460 Stunden (§ 71 Abs. 3 SGB XI). In Einrichtungen der Behindertenhilfe genügt auch eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger. Ein Studium des Pflegemanagements ersetzt die Weiterbildung, ist aber keine Pflicht.

Die Aufgaben reichen weit über die Pflege hinaus: Personalplanung und Dienstpläne, Einarbeitung und Mitarbeitergespräche, Pflegevisiten und Qualitätsprüfungen, Belegungsmanagement, Verhandlungen mit Kranken- und Pflegekassen, Beschwerdemanagement und die Vorbereitung auf Prüfungen des Medizinischen Dienstes. In kleineren Diensten pflegt die PDL selbst mit, in großen Häusern führt sie mehrere Wohnbereichsleitungen.

In unserer Auswertung vom 9. September 2026 stammten drei Viertel der PDL-Stellen aus der stationären Altenpflege, knapp ein Fünftel aus ambulanten Diensten. Klinikstellen fehlten fast völlig, dort heißt die vergleichbare Rolle Pflegedienstleitung im Sinne der Pflegedirektion oder Bereichsleitung. Fast alle Anzeigen waren Vollzeitstellen, ein Drittel bot zusätzlich Teilzeit an, und die private Alloheim-Gruppe schrieb allein mehr als hundert Positionen aus.

Häufige Fragen zu Pflegedienstleitung: Stellenangebote

Reicht die Fachweiterbildung, oder muss ich Pflegemanagement studieren?

Das Gesetz verlangt eine Weiterbildungsmaßnahme für Leitungsfunktionen mit mindestens 460 Stunden oder einen Abschluss, der diese Inhalte abdeckt. Ein Studium des Pflegemanagements erfüllt die Anforderung ebenfalls, ist aber keine Voraussetzung. Manche Träger bevorzugen bei großen Häusern Bewerber mit Studium.

Zählt Berufserfahrung aus der Klinik?

Ja, wenn sie im erlernten Pflegeberuf erworben wurde. Gefordert sind zwei Jahre praktische Tätigkeit innerhalb der letzten acht Jahre, unabhängig davon, ob im Krankenhaus, im Heim oder im ambulanten Dienst. Für ambulante Dienste verlangen manche Pflegekassen in ihren Rahmenverträgen zusätzlich Erfahrung in der ambulanten Pflege.

Was unterscheidet die PDL von der Wohnbereichsleitung?

Die Pflegedienstleitung verantwortet die Pflege der gesamten Einrichtung und ist gegenüber Kassen und Aufsicht die verantwortliche Pflegefachkraft. Wohnbereichsleitungen führen jeweils einen Wohnbereich und berichten an die PDL. Ihre Weiterbildung ist kürzer und nicht bundesgesetzlich vorgeschrieben.

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