Gesundheits- und Krankenpflege: Stellenangebote
Gesundheits- und Krankenpfleger versorgen Patienten auf den Stationen der Krankenhäuser, von der Aufnahme bis zur Entlassung. Die Berufsbezeichnung stammt aus dem früheren Krankenpflegegesetz und darf weitergeführt werden, ausgebildet wird seit 2020 generalistisch zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Hier finden Sie Stellen, die ausdrücklich die Krankenpflege ansprechen.
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Neuropädiatrie am Standort Alsterdorf (m/w/d)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für die Kinderklinik (Chirurgie und Mutter-Kind-Station)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für die Kinderklinik (Allgemeine Kinderstation)
Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d) Kinder- und Jugendpsychosomatik
Gesundheits- und Krankenpfleger / Pflegefachmann (m/w/d) Neurologie/Neurochirurgie
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d) oder Fachkinderkrankenpfleger (w/m/d)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für die Kinderklinik (Neonatologie)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für die Kinderpsychosomatik
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) für die Kinderklinik (Hämatologie und Onkologie)
Pflegefachkraft oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für unsere Kinderstation (m/w/d)
Gesundheits- und Krankenpfleger/Pflegefachkraft (m/w/d) – Nachtwache
Gesundheits- und Krankenpfleger oder MFA (m/w/d) für die Internistische Allgemeinstation
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) bzw. Pflegefachkraft mit Vertiefung Pädiatrie (m/w/d) für unseren Flexpool
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d) – Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie
Pflegefachkraft / Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
Gesundheits- und Krankenpflege: Stellenangebote in Zahlen
Auswertung der aktuell 176 offenen Stellen in dieser Kategorie auf pflegejobs-direkt.de, täglich aktualisiert.
Gibt es die Gesundheits- und Krankenpflege als Beruf noch?
Als eigenständige Ausbildung nicht mehr. Bis 2019 führte das Krankenpflegegesetz zur Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger, seit 2020 bildet das Pflegeberufegesetz generalistisch aus. Wer die Erlaubnis nach altem Recht besitzt, darf die frühere Bezeichnung weiterführen (§ 64 Pflegeberufegesetz). Arbeitgeber schreiben deshalb weiterhin Stellen für Gesundheits- und Krankenpfleger aus, gemeint sind Pflegefachkräfte für den Krankenhausbereich. Nur für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hält das Gesetz ein Wahlrecht bereit: Auszubildende mit dieser Vertiefung können im letzten Ausbildungsdrittel den gesonderten Abschluss wählen (§ 59).
Die Arbeit auf einer Krankenhausstation unterscheidet sich von der Altenpflege durch den Takt: Patienten bleiben Tage, nicht Jahre, Aufnahmen und Entlassungen prägen den Tag, und die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung nimmt einen großen Anteil ein, von Infusionen und Verbandwechseln bis zur Vorbereitung auf Operationen und Untersuchungen. Die Fachrichtung der Station bestimmt den Alltag: Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie, Onkologie oder Notaufnahme stellen jeweils andere Anforderungen.
Zum Stichtag 9. September 2026 lagen knapp zwei Drittel der Anzeigen mit dieser Berufsbezeichnung in Kliniken, ein Viertel dagegen in der stationären Altenpflege, die den Titel ebenfalls verwendet. Ein Drittel der Anzeigen nannte den TVöD oder den TV-L, deutlich mehr als im Durchschnitt aller Pflegestellen.
Häufige Fragen zu Gesundheits- und Krankenpflege: Stellenangebote
Kann ich mich als Pflegefachfrau auf eine Stelle für Gesundheits- und Krankenpfleger bewerben?
Ja. Der generalistische Abschluss berechtigt zur Arbeit in allen Pflegebereichen, auch im Krankenhaus. Anzeigen mit der alten Bezeichnung richten sich an Pflegefachkräfte mit beiden Abschlüssen, in den meisten Texten stehen beide Titel nebeneinander.
Was ist mit der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege?
Dafür gibt es weiterhin einen eigenen Abschluss. Wer die generalistische Ausbildung mit dem Vertiefungseinsatz Pädiatrie absolviert, kann im letzten Ausbildungsdrittel wählen, ob die Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder mit dem gesonderten Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege endet.
Gilt mein alter Abschluss weiterhin?
Ja. Erlaubnisse nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Altenpflegegesetz bleiben gültig, und die früheren Berufsbezeichnungen dürfen weitergeführt werden. Eine Nachqualifizierung ist nicht erforderlich.
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